Gesetz zur steuerlichen Förderung der E-Mobilität.

Bereits am 17. November ist das Gesetz zur steuerlichen Förderung der E-Mobilität in Kraft getreten, das u.a. die Rückkehr zur zehnjährigen Kfz-Steuer-Befreiung (nun auch für umgerüstete Fahrzeuge) und das steuerfreie Laden von E-Fahrzeugen beim Arbeitgeber beinhaltet. Der Dank für diesen Tipp geht an eMobility-Blogger Daniel Bönnighausen, der ab heute die Redaktion von electrive.net verstärkt!
saving-volt.de, bgbl.de (Bundesgesetzblatt)

Schlagwörter

1 Kommentar

zu „Gesetz zur steuerlichen Förderung der E-Mobilität.“

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Lesen Sie auch