Gesetz zur steuerlichen Förderung der E-Mobilität.
Bereits am 17. November ist das Gesetz zur steuerlichen Förderung der E-Mobilität in Kraft getreten, das u.a. die Rückkehr zur zehnjährigen Kfz-Steuer-Befreiung (nun auch für umgerüstete Fahrzeuge) und das steuerfreie Laden von E-Fahrzeugen beim Arbeitgeber beinhaltet. Der Dank für diesen Tipp geht an eMobility-Blogger Daniel Bönnighausen, der ab heute die Redaktion von electrive.net verstärkt!
saving-volt.de, bgbl.de (Bundesgesetzblatt)
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