Tesla: Kontrollbesuche bei krankgeschriebenen Angestellten
Wie das „Handelsblatt“ schreibt, haben Thierig und Demmler selbst darüber bei einer Betriebsversammlung gesprochen. Der Zeitung liegt offenbar eine Audio-Aufnahme vor. Im August sei der Krankenstand unter den 12.000 Mitarbeitern in Grünheide auf 17 Prozent gestiegen, Anfang September seien es immer noch sehr hohe elf Prozent gewesen, soll Demmler demnach vor der Belegschaft gesagt haben. Dies sei nicht akzeptabel gewesen.
„Das heißt, wir mussten zu den Leuten fahren. Und das haben wir gemacht. Das hat nichts mit Generalverdacht zu tun. Wir haben uns einfach mal 30 Mitarbeiter ausgesucht, die entsprechende Auffälligkeiten hatten, die sich ziemlich lange im Krankenstand befinden, aber auch viele Erstbescheide“, wird Demmler zitiert.
Die unangekündigten Kontrollbesuche der Top-Manager kamen offenbar nicht gut an. „Das hat man einfach gemerkt an der Aggressivität“, so Demmler weiter. „Indem man die Tür zugeschlagen bekommt. Indem mit Polizei gedroht wird. Indem man gefragt wird, ob man nicht vorher einen Termin machen muss.“
Demmler betonte offenbar, dass die Intention nicht Kritik oder Forderungen an die Angestellten gewesen seien – vielmehr habe man sich erkundigen wollen, wie es den Leuten gehe und wie man helfen könne. „Dieses Ansinnen sei meist abgeblockt worden“, schreibt das „Handelsblatt“.
Der Konflikt über die Arbeitsmoral und den Krankenstand in dem Werk ist nicht neu. Bereits 2023 kritisierte Thierig die Einstellung so manch Angestellter. Es gebe in seiner Fabrik keinen Platz für Leute, die morgens „nicht aus dem Bett“ kommen, sagte er damals auf einer Betriebsversammlung. Im Juli 2024 lobte Tesla sogar eine Prämie für Mitarbeiter mit geringen Krankzeiten aus.
Ob die umstrittenen Hausbesuche dabei helfen, den Krankenstand zu senken, ist offen. Rechtlich gesehen sind sie aber wohl vertretbar. Das „Handelsblatt“ schreibt unter Berufung auf den Arbeitsrechtler Till Heimann von der Kanzlei Kliemt, dass unangekündigte Hausbesuche des Arbeitgebers nicht verboten seinen – „jedenfalls dann, wenn der Arbeitgeber den Verdacht hat, dass mit der Krankmeldung etwas nicht stimmt“.
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