Durchleitungsmodell für Ladesäulen erstmals im Regelbetrieb
Die Idee hinter dem Durchleitungsmodell: Fahrer von Elektrofahrzeugen sollen auch an öffentlichen Ladesäulen nach dem von ihnen gewählten Stromtarif zahlen können. Bereits im Sommer 2023 starteten LichtBlick, das IT-Startup decarbon1ze, der Übertragungsnetzbetreiber 50Hertz und der Verteilnetzbetreiber Stromnetz Berlin ein Pilotprojekt dazu. Im Frühjahr dieses Jahres folgte das Forschungsprojekt BANULA in dem acht Partner zusammenarbeiten. Ihr Anliegen ist es, dass Fahrer künftig ihren „Stromlieferanten inklusive PV-Strom-Eigenverbrauch an die öffentliche Ladesäule mitnehmen“ können.
Zumindest bei einem Berliner Arbeitgeber haben LichtBlick eMobility und decarbon1ze das Durchleitungsmodell nun in den Regelbetrieb überführt. Mitarbeiter des namentlich nicht genannten Unternehmens können somit ihren Stromvertrag zu den Ladesäulen, die von LichtBlick betrieben werden, mitnehmen. „Damit ist der Strombezug an diesen Ladesäulen nicht mehr an deren Betreiber gekoppelt“, so LichtBlick. Aber: Den eigenen Stromanbieter von zu Hause einfach mitnehmen ist mit diesem Modell nicht gemeint. Der Stromanbieter muss eine Belieferung für eine mobile Versorgung anbieten. Das soll für Stromlieferanten grundsätzlich einfach möglich sein, es handelt sich aber um einen Vertrag für eine mobile Marktlokation. Dieser ist grundsätzlich unabhängig von der Belieferung zuhause. Das Ad-hoc-Laden ist jedoch auch weiterhin möglich, unabhängig von dem Modell. Auch können Ladevorgänge weiterhin über einen der unterstützten Roaming-Anbieter freigeschaltet und abgerechnet werden.
Grundlage für die Tariferweiterung an Ladepunkten ist die bereits 2021 in Kraft getretene Vorgabe „Netzzugangsregeln zur Ermöglichung einer ladevorgangscharfen bilanziellen Energiemengenzuordnung für Elektromobilität (NZR-EMob)“ der Bundesnetzagentur. Dafür werden virtuelle Bilanzkreise genutzt. Über diese erfolgt die Zuordnung der geladenen Strommengen. Dabei werden die Abrechnungsdaten an der Ladesäule zu den Netzbetreibern und dem Stromanbieter durchgeleitet, über den Bilanzkreis des eigenen Stromanbieters wird die Strommenge dann erfolgreich abgerechnet.
„Wir freuen uns, dass wir so schnell und kostengünstig das Durchleitungsmodell an unseren Ladesäulen implementieren konnten. Dies ermöglicht erstmals Wettbewerb an der Ladesäule und erlaubt darüber hinaus auch Flottenbetreibern eine problemlose Auditierung der CO2-Bilanzierung, da nun Herkunftsnachweise des Stromlieferanten berücksichtigt werden können“, so Markus Adam, Chefjurist von LichtBlick.
„Als Durchleitungsdienstleister passen wir uns auch der existierenden, bewährten Dienstleistungsarchitektur von CPO und E-MSP an. Dadurch können CPO kostengünstig und zuverlässig das Durchleitungsmodell umsetzen. Der CPO profitiert so von der energiewirtschaftlichen Kompetenz verschiedener Lieferanten und kann – gegen Entgelt – die Auslastung verbessern, wenn Lieferanten als oder gemeinsam mit E-MSP durchleiten. E-MSP können wählen, ob sie durchleiten oder diese Aufgabe wie bisher dem CPO und seinem Lieferanten überlassen“, ergänzt Knut Hechtfischer, CEO und Co-Founder von decarbon1ze.
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