Durchleitungsmodell für Ladesäulen erstmals im Regelbetrieb

Nach erfolgreichen Pilotprojekten haben LichtBlick eMobility und decarbon1ze das Durchleitungsmodell für Ladesäulen in den Regelbetrieb überführt. Die Mitarbeiter eines namentlich nicht genannten Berliner Unternehmens können an Ladestationen, die von LichtBlick betrieben werden, mit dem Stromvertrag ihres Anbieters laden.

Bild: Skoda

Die Idee hinter dem Durchleitungsmodell: Fahrer von Elektrofahrzeugen sollen auch an öffentlichen Ladesäulen nach dem von ihnen gewählten Stromtarif zahlen können. Bereits im Sommer 2023 starteten LichtBlick, das IT-Startup decarbon1ze, der Übertragungsnetzbetreiber 50Hertz und der Verteilnetzbetreiber Stromnetz Berlin ein Pilotprojekt dazu. Im Frühjahr dieses Jahres folgte das Forschungsprojekt BANULA in dem acht Partner zusammenarbeiten. Ihr Anliegen ist es, dass Fahrer künftig ihren „Stromlieferanten inklusive PV-Strom-Eigenverbrauch an die öffentliche Ladesäule mitnehmen“ können.

Zumindest bei einem Berliner Arbeitgeber haben LichtBlick eMobility und decarbon1ze das Durchleitungsmodell nun in den Regelbetrieb überführt. Mitarbeiter des namentlich nicht genannten Unternehmens können somit ihren Stromvertrag zu den Ladesäulen, die von LichtBlick betrieben werden, mitnehmen. „Damit ist der Strombezug an diesen Ladesäulen nicht mehr an deren Betreiber gekoppelt“, so LichtBlick. Aber: Den eigenen Stromanbieter von zu Hause einfach mitnehmen ist mit diesem Modell nicht gemeint. Der Stromanbieter muss eine Belieferung für eine mobile Versorgung anbieten. Das soll für Stromlieferanten grundsätzlich einfach möglich sein, es handelt sich aber um einen Vertrag für eine mobile Marktlokation. Dieser ist grundsätzlich unabhängig von der Belieferung zuhause. Das Ad-hoc-Laden ist jedoch auch weiterhin möglich, unabhängig von dem Modell. Auch können Ladevorgänge weiterhin über einen der unterstützten Roaming-Anbieter freigeschaltet und abgerechnet werden.

Grundlage für die Tariferweiterung an Ladepunkten ist die bereits 2021 in Kraft getretene Vorgabe „Netzzugangsregeln zur Ermöglichung einer ladevorgangscharfen bilanziellen Energiemengenzuordnung für Elektromobilität (NZR-EMob)“ der Bundesnetzagentur. Dafür werden virtuelle Bilanzkreise genutzt. Über diese erfolgt die Zuordnung der geladenen Strommengen. Dabei werden die Abrechnungsdaten an der Ladesäule zu den Netzbetreibern und dem Stromanbieter durchgeleitet, über den Bilanzkreis des eigenen Stromanbieters wird die Strommenge dann erfolgreich abgerechnet.

„Wir freuen uns, dass wir so schnell und kostengünstig das Durchleitungsmodell an unseren Ladesäulen implementieren konnten. Dies ermöglicht erstmals Wettbewerb an der Ladesäule und erlaubt darüber hinaus auch Flottenbetreibern eine problemlose Auditierung der CO2-Bilanzierung, da nun Herkunftsnachweise des Stromlieferanten berücksichtigt werden können“, so Markus Adam, Chefjurist von LichtBlick.

„Als Durchleitungsdienstleister passen wir uns auch der existierenden, bewährten Dienstleistungsarchitektur von CPO und E-MSP an. Dadurch können CPO kostengünstig und zuverlässig das Durchleitungsmodell umsetzen. Der CPO profitiert so von der energiewirtschaftlichen Kompetenz verschiedener Lieferanten und kann – gegen Entgelt – die Auslastung verbessern, wenn Lieferanten als oder gemeinsam mit E-MSP durchleiten. E-MSP können wählen, ob sie durchleiten oder diese Aufgabe wie bisher dem CPO und seinem Lieferanten überlassen“, ergänzt Knut Hechtfischer, CEO und Co-Founder von decarbon1ze.

lichtblick.de

4 Kommentare

zu „Durchleitungsmodell für Ladesäulen erstmals im Regelbetrieb“
Jörg
27.11.2024 um 08:57
Sehr gut, damit ist die Büchse der Pandora für die Ladeabzocker geöffnet....
Jörn Igel
27.11.2024 um 09:17
Also ich sehe immer noch mehr als nur eine Fußnote. Es ist weiterhin kein öffentlicher Ladepunkt, sondern ein geschlossenes System. Auch können die Mitarbeitenden sicherlich NICHT ihren Stromvertrag mitbringen. Ich kenne nämlich keinen Energieversorger, der derzeit diesen Vertrag anbietet. Auch dauerte es scheinbar von 2021 bis jetzt, um einen PROBEbetrieb zu realisieren… Allen Beteiligten trotzdem weiterhin viel Erfolg bei der Expansion.
Bernd Krass
27.11.2024 um 11:50
Spannend wird sein zu beobachten, ob es zukünftig ein attraktives und nachhaltiges Geschäftsmodell für CPOs ist, in Hardware und Infrastruktur zu investieren, wenn zugleich bei der Ausübung des Geschäfts und des Tragens eines wirtschaftlichen Risikos wirtschaftliche Parameter von Dritten vorgegeben werden. Im Extremfall führt der CPO Transaktionen ausschließlich unter Anwendung der Durchleitung durch und erhält ausschließlich eine von Dritten festgelegte Transaktionsgebühr, die ausreichend hoch sein muss, um Betrieb und Reinvestition zu stellen. Die Attraktivität zur Durchführung eines solchen Geschäfts dürfte für CPOs erheblich unattraktiver werden. Meines Erachtens liegt der Schlüssel viel mehr in der Konsolidierung des EMP Marktes und des steigenden Drucks der (privaten) EV-Nutzer, attraktive Tarife zu offerieren.
Stephan
01.12.2024 um 08:11
Ich habe es nicht verstanden - was für einen Vertrag benötigt man um die Durchleitung nutzen zu können? Der normale Haushaltsstromvertrag scheint es nicht zu sein.Kann ich als Laternenparker bzw. nicht Hausbesitzer ebenfalls von der Durchleitung profitieren?

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