Berauschte E-Pedalritter…
…mit Freifahrtschein? Handelt es sich bei einem E-Bike um ein Kraftfahrzeug, für dessen Fahrer die 0,5-Promille-Grenze gilt? Das Amtsgericht Paderborn sagte ja, wurde aber vom OLG Hamm zurückgepfiffen. Ohne nähere Feststellungen der technischen Eigenschaften des Gefährts sei eine Einordnung nicht generell möglich, so die nüchterne Ansage des OLG.
lz.de, lto.de
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