Prösterchen.
Wenn’s im Restaurant mal ein Gläschen zu viel gewesen sein sollte, nehmen Sie künftig besser das Pedelec für den Heimweg. Denn dort gilt nicht ohne weiteres die 0,5-Promille-Grenze, wie das Oberlandesgericht Hamm jetzt entschieden hat. Wobei wir hier natürlich nicht zu „Drink and Drive“ aufrufen wollen! Aber ein Pedelec-Verleih für bayerische Biergärten… Na lassen wir das lieber!
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