Schwerwiegende Entscheidung.

Sollten Sie beim Pedelec-Kauf nach Ihrem Gewicht gefragt werden, nehmen Sie´s dem Verkäufer nicht krumm. Das Landgericht Bonn hat nämlich entschieden, dass Händler ihre Kunden über das zulässige Gesamtgewicht eines E-Bikes aufklären müssen.
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