Hyundai, Kia, BMW, Tesla, Proterra, VCD.
Koreanische Strom-Offensive: Insgesamt sechs neue Hybrid-Modelle, zwei davon mit Stecker, wollen Hyundai und Kia bis 2018 auf dem US-Markt einführen. Dazu gehören auch die beiden neuen Modelle, die ausschließlich mit Hybridantrieben angeboten werden. Diese sollen auf der Plattform des neuen Hyundai Elantra bzw. Kia Forte aufbauen und 2017 verfügbar sein. Ebenfalls ab 2017 will Hyundai sein erstes reines E-Modell anbieten, während Kia neben dem Soul EV keinen weiteren Stromer plant.
autonews.com, autoguide.com
Update zum BMW i5: Zum angeblich sowohl als rein elektrisches Modell sowie als Plug-in-Hybrid geplanten BMW i5 weiß „Auto Bild“ Neues zu berichten: Demnach soll der i5 nur 5.000 Euro mehr als ein vergleichbar motorisierter 3er BMW kosten und Mitte 2019 beim Händler stehen.
autobild.de
Model-X-Serienproduktion erst 2016? Tesla befindet sich noch mit mindestens drei Zulieferern für das Model X in Verhandlungen und hat bei diesen noch keine Teile bestellt, will „Green Car Reports“ von einem Insider erfahren haben. Demnach werden wohl zunächst nur einige Exemplare des Elektro-SUV handgefertigt; der Start der Volumenproduktion könnte sich noch bis Dezember oder Januar hinziehen.
greencarreports.com
Explosionen in E-Bus-Fabrik: Im Werk des Elektrobus-Herstellers Proterra in Greenville (South Carolina) hat es in der Nacht zu Mittwoch aus bislang ungeklärten Gründen zwei Explosionen gegeben. Angeblich wurde auch ein brennender E-Bus vorgefunden. Verletzt wurde zum Glück niemand.
foxcarolina.com via insideevs.com
Saubermänner des Jahres: Der Verkehrsclub Deutschland (VCD) hat seine neue „Umweltliste“ präsentiert. Auf Platz eins landete wie im Vorjahr der Lexus-Hybrid CT 200h. In der separat geführten Liste der Elektroautos siegte der VW e-Up mit einem Strom-Konsum von 11,7 kWh pro 100 Kilometer. Der VCD fordert Hersteller auf, Hybridtechnik verstärkt auch in kleineren Fahrzeugen einzusetzen.
handelsblatt.com, vcd.org
Keine Betriebsgefahr durch Pedelecs: Das Landgericht Detmold hat kürzlich in einem Urteil bestätigt, dass Pedelecs im Straßenverkehr rechtlich wie Fahrräder zu behandeln sind. Ihnen komme keine Betriebsgefahr zu, die zu einer verschuldensunabhängigen Haftung des Fahrers führe (Az. 10 S 43/15).
derdetmolder.de, lto.de
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