Ladestation in Tiefgarage gerichtlich untersagt
Im Streit um den Einbau eines Wandladers in eine Gemeinschaftsgarage (wir berichteten) gibt es nun ein ernüchterndes Urteil. Die Verlegung des Kabels vom gemeinschaftlichen Stromverteilerkasten zum Stellplatz sei eine bauliche Veränderung, die der Zustimmung aller Eigentümer bedürfe, sagt das Gericht – und der Elektro-Pionier guckt in die Röhre. Ein echtes Armutszeugnis.
tz.de
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