Update der Ladesäulenverordnung auf dem Weg
Die eigentlich schon für den Herbst erwartete Änderung der Ladesäulenverordnung (LSV) ist gestern von der Bundesregierung beschlossen worden. Der Entwurf für die erste umfassende Änderung hing wie schon das Förderprogramm für Ladeinfrastruktur lange in Brüssel fest. Nun muss der Bundesrat noch zustimmen.
Nach gleichlautenden Informationen von electrive.net und BDEW wurde bei der gestrigen Kabinettssitzung die erste Neuregelung der Ladesäulenverordnung beschlossen. Die in Branchenkreisen als „LSV II“ bezeichnete Fassung soll vor allem die Benutzerfreundlichkeit der Infrastruktur erhöhen. So sieht die Neuregelung in erster Linie Verbesserungen beim Zugang zu öffentlichen Ladestationen sowie bei der Abrechnung an selbigen vor. Mindeststandards sollen das sogenannte Ad-hoc-Laden auch dann möglich machen, wenn ein Elektroauto-Fahrer keinen Stromliefervertrag mit dem jeweiligen Anbieter der Säule hat. Die Neufassung der LSV sieht dabei folgende Varianten vor: die unentgeltliche Stromabgabe, die Zahlung mit Bargeld und das webbasierte Bezahlen. Letztere Lösung wird dabei wenig überraschend die stärkste Verbreitung finden. Dabei muss dem Nutzer der Säule ein kostenloses, onlinebasiertes System (zum Beispiel eine Smartphone-App) angeboten werden, über welches dann das Bezahlen über ein gängiges Zahlsystem wie PayPal oder Kreditkarte ermöglicht wird. Zudem kommt eine Bagatellgrenze für Ladepunkte mit einer Leistung von höchstens 3,7 kW, die künftig nicht zwingend an die Bundesnetzagentur gemeldet werden müssten.
Die Änderungen an der Ladesäulenverordnung waren eng verwoben mit dem Förderprogramm für Ladeinfrastruktur. Beide Themen wurden von der EU deutlich länger geprüft als gedacht. Zuletzt kam grünes Licht für beide. Final beschlossen ist die Neuregelung der LSV allerdings erst, wenn auch der Bundesrat seine Zustimmung gibt. Das für die LSV zuständige Bundeswirtschaftsministerium strebt nach Informationen von electrive.net das Einvernehmen der Länderkammer an. Auf die Tagesordnung kommen soll die LSV II bei der Sitzung am 12. Mai 2017. Die entsprechende Vorlage zur „ersten Verordnung zur Änderung der Ladesäulenverordnung“ gibt es hier.
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