Deutscher Bundestag verabschiedet Carsharing-Gesetz
Der Deutsche Bundestag hat nun das „Gesetz zur Bevorrechtigung des Carsharing (CsgG)“ verabschiedet, welches zum 1. September in Kraft treten soll.
Damit erhalten Kommunen eine Rechtsgrundlage, um reservierte Parkplätze für Sharing-Autos auszuweisen und diese von Parkgebühren zu befreien. Speziell für stationsbasiertes Carsharing wird im Rahmen eines wettbewerblichen Auswahlverfahrens die Möglichkeit eröffnet, Stellplätze an ausgewählten Standorten in den „öffentlichen Verkehrsraum“ zu verlegen.
Bei der Auswahl dürfen Aspekte wie die Vernetzung mit dem ÖPNV und der Klimaschutz berücksichtigt werden. Sharing-Flotten mit elektrifizierten Autos könnten so bevorzugt zum Zuge kommen.
bundesregierung.de, carsharing.de
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