Bundesrat winkt Änderung der Ladesäulenverordnung durch
Der Bundesrat hat bei seiner heutigen Sitzung wie erwartet die Novelle der Ladesäulenverordnung (LSV) abgesegnet. Die in Branchenkreisen als „LSV II“ bezeichnete Fassung soll vor allem die Benutzerfreundlichkeit der Infrastruktur erhöhen, indem das punktuelle Laden künftig auch ohne Vertrag ermöglicht werden muss.
So sieht die Neuregelung, die Ende März von der Bundesregierung beschlossen worden war, in erster Linie Verbesserungen beim Zugang zu öffentlichen Ladestationen sowie bei der Abrechnung an selbigen vor. Mindeststandards sollen das sogenannte Ad-hoc-Laden auch dann möglich machen, wenn ein Elektroauto-Fahrer keinen Stromliefervertrag mit dem jeweiligen Anbieter der Säule hat. Damit setzt die LSV II eine EU-Richtlinie über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe um. Deren Ziel ist es, die Verbreitung von E-Fahrzeugen zu fördern.
Die Neufassung sieht für punktuelles Laden folgende Varianten vor: die unentgeltliche Stromabgabe, die Zahlung mit Bargeld und das webbasierte Bezahlen. Letztere Lösung wird dabei wenig überraschend die stärkste Verbreitung finden. Dabei muss dem Nutzer der Säule ein kostenloses, onlinebasiertes System (zum Beispiel eine Smartphone-App) angeboten werden, über welches dann das Bezahlen über ein gängiges Zahlsystem wie PayPal oder Kreditkarte ermöglicht wird. Für die Betreiber von Ladeinfrastruktur werden die Anforderungen dadurch zwar größer, für Elektroauto-Fahrer wird das Leben allerdings leichter. RFID-Insellösungen wie sie in Berlin aufgebaut wurden, gehören damit hoffentlich der Vergangenheit an.
bundesrat.de, verbaende.com
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