VDE will Lücke bei eichrechtskonformer Abrechnung schließen

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Noch immer ist die eichrechtskonforme Abrechnung des Stroms beim Laden von E-Fahrzeugen nicht voll umfänglich geklärt. Eine neue Arbeitsgruppe erarbeitet nun VDE-Anwendungsregeln für eine einheitliche Konformitätsbewertung. 

Zwar hat der Regelermittlungsausschuss (REA) eine erste technische Regel – REA-Dokument 6-A „Regeln und Erkenntnisse des Regelermittlungsausschusses nach § 46 des Mess- und Eichgesetzes für Messgeräte und Zusatzeinrichtungen im Anwendungsbereich der E-Mobilität“ – veröffentlicht. Allerdings seien hier viele Anforderungen zu Prüfbedingungen und zur Konformitätsbewertung unzureichend geklärt. Um die Lücke zu schließen, hat der VDE jetzt in einer neuen Arbeitsgruppe u.a. Hersteller von Messsystemen und Ladeinfrastrukturen sowie Anwender und Konformitätsbewertungsstellen in einer Arbeitsgruppe „Regeln für Elektrizitätsmesssysteme im Fokus der Elektromobilität“ zusammengeführt.

Es gilt nun, ein Regelwerk für die Konformitätsbewertung zu schaffen und fehlende Prüfanforderungen und -kriterien zu beschreiben. Dieses Regelwerk wird dann als VDE-Anwendungsregel „AR 2418-3-100 Elektromobilität: Messsysteme für Ladeeinrichtungen“ veröffentlicht und anschließend in die europäische und internationale Normung eingebracht.
vde.com

1 Kommentar

zu „VDE will Lücke bei eichrechtskonformer Abrechnung schließen“
SmartVolker
15.06.2017 um 12:50
Eichechtkonforme Messung und Abrechnung macht Sinn bei Schnellladestationen ab 50kW. Nur sollte man den Zusatzaufwand den das kostet nicht auch auf 11 oder 22kW Ladestationen übertragen. Die Stromkosten die jeder zuhause bezahlt liegen im Bereich von 22 - 30 Cent. Diese wird man jedoch kaum auf Schnelladestationen übertragen können damit diese den Strompreis sicherlich um einiges höher sind um einen ROI von < 15 Jahren zu erreichen.

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