Eichrecht? Kein Problem!

Das Eichrecht erhitzt bundesweit die Gemüter all jener, die sich mit dem Ladeinfrastruktur-Aufbau befassen. Sie schwanken zwischen Angststarre und Unwohlsein. Und jetzt bereiten die Eichbehörden auch noch eine Schwerpunktaktion vor. Grund genug für electrive.net, die Entwicklung zu analysieren. Eine Bestandsaufnahme von Christoph M. Schwarzer.

Ein Liter Superbenzin kostet 1,29 Euro. Die Autofahrer kennen den aktuellen Preis genau. Und sie sind es gewohnt, in dieser Volumeneinheit zu rechnen. Sie tanken den Sprit, bezahlen an der Kasse und können sicher sein, für ihr Geld die korrekte Menge zu bekommen – die Zapfsäulen werden regelmäßig vom Eichamt geprüft. Diese transparente und nachvollziehbare Marktsituation ist auch an Ladesäulen für Batterie-elektrische Autos und Plug-In-Hybride erforderlich. Das Wort Eichrechtskonformität aber löst bei vielen Beteiligten Unwohlsein aus: Eine exakte Abrechnung nach Kilowattstunden erhalten die Nutzer selten. Ein Zustand, der sich schrittweise verbessern wird. Das klare Ziel ist die eichrechtskonforme Messung der elektrischen Energie an AC- und DC-Ladepunkten.

Auf dem Papier ist seit 1. Januar 2015 ein neues Eich- und Messgesetz in Kraft. Die Übergangszeit nach der ersten Aufbauwelle (2009, Konjunkturpaket II) ist seitdem vorbei. Wenn ein Autofahrer jetzt seinen Strom nach Kilowattstunden bezahlt, ist das nur an einer eichrechtskonformen Ladesäule korrekt. Die – im Regelfall mit den jeweiligen Landeseichbehörden abgestimmten – Ausweichlösungen sind bekannt: So ist es zum Beispiel erlaubt, den Strom zu verschenken. Auch Session Fees, also Pauschalen (wie neuerdings in Berlin), oder Flatrates sind genehmigt.

Eine ebenfalls beliebte Methode war bisher die Abrechnung nach Anschlusszeit. Dieses Modell wird gerne propagiert, weil damit der Missbrauch von Lade- als Parkplätzen unterbunden werden (AC) oder der Fahrzeugdurchsatz (DC) gesteigert werden kann. Verschiedene Eichrechtsbehörden haben nun verdeutlicht, dass hier die Zeiteinheit selbstverständlich genauso dem Gesetz unterliegt wie jede andere Messgröße.

Zwei BMWs an EBG Ladestation
Städtische be-emobil-Ladestation von Allego in Berlin. Ab 15. Juli gelten dort Pauschaltarife.

Eichrechtsbehörden bereiten „Schwerpunktaktion“ vor

Überhaupt, die 13 Landeseichbehörden: Sie machen einfach ihre Arbeit. Das heißt, dass sie die Marktüberwachung durchführen und prüfen müssen, ob die Messgeräte in den Ladesäulen bestimmungsgemäß verwendet werden.

Weil dieses Verfahren noch nicht etabliert ist, bereiten die Landeseichbehörden gerade die „Schwerpunktaktion Verwendungsüberwachung von Ladesäulen“ vor. Verkürzt gesagt geht es in einem ersten Aufschlag darum zu prüfen, wer eine Ladesäule wo und mit welchem Verfahren betreibt.

Für die Schwerpunktaktion befinden sich zwei Fragebögen in Vorbereitung: Einer für die Betreiber, die unter anderem über Standort, Abrechnungsmodell und andere technische Zusammenhänge Auskunft geben. Und ein anderer für die Charge Point Operator (CPO), die neben anderen Aspekten ihr Geschäftsmodell beschreiben. Wahrscheinlich wird die Schwerpunktaktion zu Beginn des vierten Jahresquartals gestartet.

Von der Ist-Situation zum Ziel

Das Ergebnis wird eine präzise Übersicht der Ist-Situation sein. Wie aber kann die aktuelle Lage, in der zwar gesetzlich korrekt oder geduldet abgerechnet wird, in das eingangs beschriebene präzise Modell nach geeichten Kilowattstunden überführt werden? Hierzu gibt es verschiedene Ansätze.

Grundsätzlich gilt, dass die Eichrechtskonformität eines Produkts von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) in Braunschweig festgestellt werden kann. Die PTB leitet auf Anfrage ein Konformitätsbewertungsverfahren ein und stellt eine Baumusterprüfbescheinigung aus. Die zweite Rolle der PTB ist die Beratung der Landeseichbehörden.

Nun aber konkret: Wie könnte es in naher Zukunft funktionieren? Hierzu hat Checrallah Kachouh, Geschäftsführer des Ladesäulenherstellers EBG compleo, bei der Veranstaltung Innovations(t)raum Elektromobilität im Juni einen realistischen Vorschlag vorgestellt.

Speicher- und Anzeigemodul von EBG compleo

Das Stichwort heißt Speicher- und Anzeigemodul (SAM). Die meisten AC-Ladesäulen haben bereits einen Stromzähler gemäß MID (Measuring Instruments Directive / Europäische Messgeräterichtlinie) verbaut. Sie messen längst korrekt.

Das Problem ist nun die Vielzahl der Beteiligten im Gesamtablauf – nicht nur der Autofahrer braucht eine Kilowattstunden-genaue Abrechnung: Auch der Betreiber und der CPO, die nachgeschaltete IT-Plattform (z.B. Intercharge, e-clearing.net) sowie der Mobility Service Provider MSP (The New Motion etc.) müssen richtige Zahlen haben.

Das von Checrallah Kachouh vorgestellte Speicher- und Anzeigemodul (SAM) erfüllt mehrere Funktionen: SAM speichert den Anfangs- und Endzählerstand eines Ladevorgangs über einen ausreichend langen Zeitraum und kann ihn auf Anfrage anzeigen. SAM ist für den Autofahrer an der Ladesäule sichtbar. Der Nutzer kann den angezeigten Wert mit seiner später übermittelten Rechnung vergleichen. Die angezeigten Werte sind im Streitfall (egal, zwischen welchen Beteiligten) rechtlich bindend.

Kern des SAM ist also die Eichrechtskonformität einer gesamten Prozesskette. EBG compleo strebt dafür eine Baumusterprüfbescheinigung an und kann sich eine Einführung in der zweiten Jahreshälfte 2018 vorstellen. Über die Kosten ist noch nichts bekannt. Das Prinzip des SAM wäre übrigens auch auf DC-Säulen übertragbar. Die Kombination aus eindeutiger Normierung für DC-Zähler sowie SAM ist potenziell eichrechtskonform.

Das SAM von EBG compleo ist das, was in Hintergrundgesprächen eine „technisch-organisatorische Lösung“ genannt wird, und sie hat den Charme, bei ausreichendem Bauraum sogar für die Nachrüstung tauglich zu sein.

Im Verkauf: Geeichter, mobiler Stromzähler von Ubitricty

Ein weiteres Beispiel: Ubitricity bietet ein eichrechtskonformes System an, dass jeder schon heute kaufen kann. Das Unternehmen hat sich früh engagiert und führt ein Smart Cable im Programm: Im Ladekabel integriert ist ein mobiler und eichrechtskonformer Stromzähler inklusive GSM- und Speichereinheit.

Was in einem Satz beschrieben ist, ist das Ergebnis jahrelanger Arbeit und löst etliche Abrechnungsprobleme, etwa am Arbeitsplatz, beim heimischen Laden eines Dienstwagens oder in der Tiefgarage einer Eigentümergemeinschaft: Immer muss transparent und nachweisbar nach Kilowattstunden gemessen und abgerechnet werden.

Schon heute eichrechtskonform: Der mobile Zähler im Smart Cable von ubitricity.

Es ist keine Vision, dass jedes in der Europäischen Union neu zugelassene E-Fahrzeug das Ubitricity-System nicht im Kabel, sondern im Motorraum eingebaut hat. Egal ob im Auto oder in der Ladesäule, es gibt noch ein weiteres wichtiges Argument für die eichrechtskonforme Messung nach Kilowattstunden: Das netzdienliche (und irgendwann das bidirektionale) Laden. Spätestens, wenn Batterie-elektrische Autos massenhaft auf den Straßen fahren, wird diese Idee wirklich wichtig. Es bestehen wenig Zweifel an der Notwendigkeit, in Abhängigkeit der gerade im Netz verfügbaren Leistung zu laden.

Für die Akzeptanz der E-Mobilität bei den Autofahrern muss die Abrechnung auf die eichrechtskonforme Kilowattstunde umgestellt werden, das ist unzweifelhaft. Vor diesem Hintergrund ist es nicht nur das verständliche und bestehende Recht der zuständigen Behörden, langsam Druck aufzubauen. Es ist ihre Pflicht.

19 Kommentare

zu „Eichrecht? Kein Problem!“
M.Urlichs
11.07.2017 um 18:01
Wieso klingt dieser Artikel wie ein Werbefilm? Und wer liefert die geeichten DC-Zähler? angeblich gibt es in der geforderten Genauigkeit keine …
Christian
12.07.2017 um 12:04
I like dito. Es lohnt sich mal zu schauen, wer auch Anzeigen bei electrive.net bezahlt...
Peter Schwierz
12.07.2017 um 14:10
Und zu welchem Ergebnis kommen Sie da? Dass die PTB Anzeigen bucht? Wohl kaum. Wir haben zwei Beispiele aus dem Markt herausgegriffen, die Lösungen für das Problem aufzeigen. Alles vollständig abzubilden, würde den Rahmen sprengen. Wir arbeiten uns am Thema Eichrecht seit Monaten ab und werden das – im Sinne unserer Leser, also der Branche – auch weiterhin tun. Ohne Rücksicht auf etwaige Anzeigenkunden. Aber es kann hier natürlich jeder gerne werben – auch die PTB. Aber dazu wird es wohl nicht kommen. Und wenn doch, seien Sie unbesorgt: Da steht dann "Anzeige" drüber.Peter Schwierz, Chefredakteur electrive.net
Markus
13.07.2017 um 09:44
"Meistgeklickter Link am Mittwoch war – da schau’ her – unsere Bestandsaufnahme zum Eichrecht." Unter BESTANDSAUFNAHME versteht man aber etwas anderes, oder? Keine Frage, die erwähnten Unternehmen haben sehr große Verdienste um die Elektromobilität. Der Artikel liest sich jedenfalls wie Werbung, insbesondere da andere wichtige Teilnehmer wie z.B. innogy nicht erwähnt werden. Es wird gar nicht diskutiert wird ob das Eichen von Ladesäulen zum jetzigen Zeitpunkt nicht kontraproduktiv ist, da es zusätzliche finanzielle und technische Hürden für jeden kleinen Anbieter von Ladestrom aufbaut usw.. Das große Stromkonzerne dem nachkommen können, ist keine Frage.
Peter Schwierz
13.07.2017 um 10:45
Tatsächlich ist es aus unserer Sicht zu spät, das Eichen von Ladesäulen infrage zu stellen, wenn die zuständigen Behörden schon zur Schwerpunktaktion blasen. Da hätte sich die Branche vielleicht früher auf die Hinterbeine stellen müssen. Jetzt geht es darum, Lösungen zu finden – im Sinne der Anbieter und auch der Kunden. Nichts wäre doch schlimmer, als diesen Bereich im nun mal in allen Bereichen durchgeeichten Deutschland in einem Graubereich zu belassen. Dann steht irgendwann groß in der "Bild"-Zeitung: "Betrug an der Ladesäule!" Das wäre dann auch wieder ein Bärendienst an der Elektromobilität.
Ulrich Heitmann
12.07.2017 um 09:07
"Wieso klingt dieser Artikel wie ein Werbefilm?"I like!
Frank
12.07.2017 um 04:13
Ein eichrechtskonformer Stromzähler in den Fahrzeugen wird vor allem für die zukünftige Steuer (mineralölsteueranalogon) kommen müssen, wenn man nichts vom Flatrate Autofahren hält und eine sparsame Fahrweise sowie auch ein sparsames Fahrzeug begünstigt werden soll. Spätestens wenn genausoviel E-Autos wie Verbrenner auf den Strassen sind sollte die Subventionierung der E autos beendet werden und eine verbrauchsgebundene Steuer eingeführt werden. Evtl. Schon schrittweise ab 10% Anteil auf der Strassen schrittweise, frühestens aber in 6 Jahren, damit die bisherigen Amortisationsrechnungen der E Autokäufer nicht konterkariert werden. Diejenigen, die den totalen Überwachungsstaat propagieren wollen das sicher lieber über toll collekt machen.
MIB
21.07.2017 um 13:07
Der Steuer- und Abgabenanteil gerechnet auf kWh (umgerechnet kwh von Benzin oder Diesel) ist für elektrische Energie wesentlich höher. Daher ist eher die Forderung nach einer Steuer- und Abgabenbefreiung der Energie für Elektrofahrzeuge auszusprechen, als von einer zusätzlichen Belastung in der Zukunft auszugehen. Die Möglichkeiten hierfür sind bereits im EnWG (z.B. §14a) berücksichtigt. Zum Leidwesen der Elektromobilität ist die Sparsamkeit der Elektrofahrzeuge gerechnet auf Verbrauch zur Strecke in Summe nachteilig für die Gesamteinnahmen des Staatshaushaltes.
t.s.
12.07.2017 um 08:25
Schöner Artikel, wie meistens von euch.Allerdings wird an zwei Stellen vom Charge Point Operator (CPO) und dem Betreiber geschrieben. Vermutlich wird anstelle des Betreibers der Besitzer (oft CSO, Charge Point Owner) der Station gemeint. Denn der CPO ist bereits der Betreiber der Station, wie die Übersetzung ja erahnen lässt. So klingt es jedenfalls etwas irreführend.
t.s.
12.07.2017 um 08:26
Mit CSO war natürlich der Charge _Station_ Owner gemeint, damit das S auch Sinn ergibt. :)
eFernfahrer
12.07.2017 um 09:23
Als wäre Strom gestern entdeckt worden. Entwickler bringen LS auf den Markt fern ab jeglicher Nutzerfreundlichkeit (Displays, RFID-Systeme, NFC, Standortclaiming u.v.m). Und endlich wird es ausgesprochen, ja Zeit ist auch eine physikalische Messgröße. Liebe Eichämter bitte hart durchgreifen. Wer nicht in der Lage ist den Preis für den Nutzer pro kWh an der Säule vor Ladebeginn anzuzeigen muss die Säule stilllegen, alternativ den Strom kostenfrei abgeben. Standgebühren am Ladeplatz sind nur in Höhe des dort üblichen Abgaben zulässig (Parkhaus, Innenstadt) Zuwiederhandlungen werden pro Tag mit .... € je LS geahndet. Sonst wird das nix mit der Breitentauglichkeit der eMobilität. ....und bitte stoppt Diskusionen mit Eichzählern von big Data in den Fahrzeugen. = EU Fahrzeuge grenzüberschreitende Abrechnung? Wo wurde gefahren mit wessen Strom im AKKU?
t.s.
12.07.2017 um 19:27
Und wie erklärt man dem Betreiber, dass ein Auto 5 kWh lädt und bezahlt, während es 24h die Ladesäule blockiert?Sowas will niemand, der selbst ein E-Auto fährt. Eine Zeitkomponente in derAbrechnung muss daher immer in irgend einer Weise integriert sein, Tesla macht es natürlich optimal. Die haben aber auch den Vorteil, dass Auto und Ladestation der selben Firma gehören, was alles einfacher macht. Sowas für die Allgemeinheit und für alle Autohersteller an jeder betriebenen LS umzusetzen wird nicht einmal mittelfristig möglich sein. Die von dir genannten Forderungen sind lächerlich, damit entzieht sich der Kommentar jegliche Diskussionsgrundlage.
Jürgen Kaufmann
10.01.2018 um 14:24
Ich finde, das eine Abrechnung pro KWh die einzig richtige Lösung ist, da es nun mal schnell und langsam ladende Fahrzeuge gibt sowie schnelle und langsame Ladestationen. Vor allem wenn die Lieferanten bisher zwischen 30 und 69 cent/KWh lagen (letzteres macht sogar Diesel wieder interessanter und ist somit Kontraproduktiv zur Elektromobilität). Am besten auch noch mit Preisobergrenzen/KWh. Die Flatrate Bepreisung ist auch nachteilig, wenn man nur wenig nachladen will und somit nur eine Übergangslösung. Ich hätte auch nix gegen Nutzung der Teslaladestationen (;-)) aber Tesla hat diese Stationen ja auch für sich selbst geschaffen und nicht für alle. Hier ist aber wenigstens eine Infrastruktur gebaut worden entgegen den paar wenigen Ladestationen/Standort der anderen LS-Betreiber. Die neuen Gesetze haben aber den weiteren Ausbau gestoppt. Wie will man da den Ausbau der E-Mobilität steigern ? Mit unserem Amtsschimmel werden wir die Emissionsziele jedenfalls nicht erreichen. Andere Länder verzichten auf die MWSt. bei Anschaffung der Fahrzeuge und was macht Deutschland ? Einen riesen Fördergeldtopf generieren, die Auszahlung noch begrenzen wegen Fahrzeugnettopreisen und nix für für die Infrastruktur (massiven Ausbau von Ladesäulen in entsprechender Stückzahl ähnlich Tesla 4-40 Ladepunkte/Standort)tun. Nur deshalb tut LS blockieren so weh und wird auch weiter für Streit der Autofahrer sorgen.
Peter Schwierz
12.07.2017 um 20:31
Wir bitten darum, dass die Argumente sachlich ausgetauscht werden. Lächerlich ist hier bitte keine Kategorie.
Simon
12.07.2017 um 09:43
Ich suche bei dem Artikel vergebens nach dem Hinweis "-- Anzeige --". Wer glaubt, dass das Eichrecht kein Problem darstellt, der ließt mal "Dokument 6A" von der PTB: https://public.ptb.de/files/download/58d8ffad4c9184f55a2f94e3Jeder, mit dem ich über das Thema in anderen EU-Ländern spreche, erklärt uns Deutsche für verrückt! Andere lassen erstmal einen Markt und Lösungen entstehen, bevor sie mit Gesetzen darauf rumhauen, für die es schlicht noch keine (marktkonforme) Lösung gibt.
Peter
12.07.2017 um 15:36
Das es bereits einen großen Anbieter mit geeichter Lösung und bundesweitem Einsatz (übrigens die bisher einzige Lösung des angeblich so großen Problems) gibt fehlt in diesem Zusammenhang...liest sich wie ein Werbetext.
Michael B.
19.05.2018 um 10:09
Ich habe an der A2 am CCS 23€ für 16kWh bezahlt. Ja, es wurde über eine Zeitkomponente abgerechnet. An der Autobahn kann man wohl davon ausgehen, dass die Verweildauer nicht wirklich attraktiv ist. Zuhause hätte mich der (Öko-) Strom ca. 4,50€ gekostet. Tut mir leid, aber das ist unethisch und alles andere als attraktiv! Und zur Fraktion, die eine zeitbasierte Abrechnung bevorzugen. Ich kann das in Städten teilweise nachvollziehen. Dazu ein Kompromiss: die erste Stunde nur Abrechnung nach Verbrauch, danach zeitbasiert.
Stadler
19.03.2019 um 18:59
Beim Tanken beschwert sich auch keiner über geeichte Zapfpunkte und Tesla muss, da hier ebenfalls der Strom nicht kostenlos abgegeben wird, geeichte LS anbieten. Es war doch schon immer so, dass, wer am einen Ende spart/sparen muss (kleine langsamer ladende Akkus vs. schnell ladende größere Akkus) bei den Ladekosten mehr bezahlt . Rechnet man aber mal in €/km über alle Kosten und Verbrennerausfallrisiken usw. ist das E-Auto attraktiver. Wird interessant, wie die Eichung durchgeführt wird, da der Strom danach natürlich nicht mehr in dem Maße nutzbar sein wird, wie zurückgefüllte Flüssigkraftstoffe. Die Ladekurve gilt es bei der Eichung hier ebenfalls zu beachten, da mindestens 2 verschiedene Ladegeschwindigkeiten geprüft werden müssen.
Stadler
19.03.2019 um 19:03
Die eichrechtliche Verfolgung wird ab nächsten Monat möglich sein. Das heißt noch nicht, dass auch sofort alle ein höllisches Bußgeld zahlen werden.

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