Länderöffnungsklausel für Ladeinfrastruktur-Förderung

Die Bundesländer können ab sofort durch eigene Landesprogramme zur Förderung von Ladeinfrastruktur das Bundesförderprogramm ergänzen. Das ermöglicht eine Öffnungsklausel, die vor ein paar Tagen im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde. Dadurch können die Länder in Summe weitere 60 Mio Euro für Ladeinfrastruktur spendieren.
bundesanzeiger.de

0 Kommentare

zu „Länderöffnungsklausel für Ladeinfrastruktur-Förderung“

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Lesen Sie auch