Bundesregierung prüft Zulassung von E-Kleinstfahrzeugen
Wie aus der Antwort auf eine Kleine Anfrage der Grünen-Bundestagsfraktion hervorgeht, erwägt die Bundesregierung die Zulassung von Elektro-Kleinstfahrzeugen wie Hoverboards, E-Tretrollern, E-Skateboards und E-Wheels zum Straßenverkehr.
Die Bundesanstalt für Straßenwesen sei damit beauftragt worden, sich einen Marktüberblick zu verschaffen und zu prüfen, ob „national eine Einteilung in Kategorien möglich ist, um sie dann ggf. unter bestimmten straßenverkehrsrechtlichen Voraussetzungen im öffentlichen Straßenverkehr einsetzen zu können“. Die Studie werde aktuell ausgewertet.
Im Handel werden solche Kleinstelektrofahrzeuge bereits massenhaft angeboten. Die Hersteller werben damit, dass akkubetriebene Tretroller bis zu 25 km/h schnell fahren können. Im öffentlichen Straßenraum ist die Nutzung der meisten dieser Mini-Stromer jedoch nicht erlaubt. Nach aktueller Rechtslage gelten motorbetriebene Fahrzeuge, die schneller als 6 km/h fahren, als Kraftfahrzeuge und benötigen für die Nutzung im öffentlichen Raum eine Zulassung, einen Führerschein und eine Versicherung. Zudem ist das Fahren auf Gehwegen für motorbetriebene Fahrzeuge, die über 6 km/h fahren können, nicht erlaubt. Im Jahr 2009 wurden immerhin Segways durch die Verordnung über die Zulassung von elektronischen Mobilitätshilfen für die Nutzung im öffentlichen Straßenraum zugelassen. Dies könnte bald auch für andere E-Fahrzeuge gelten.
heise.de, bundestag.de (PDF)
2 Kommentare