Neue Eichverordnung soll Einsatz von E-Taxis erleichtern
Das Kabinett hat jetzt die Zweite Verordnung zur Änderung der Mess- und Eichverordnung beschlossen. Taxameter und Wegstreckensignalgeber können nun auch getrennt voneinander in ein Auto eingebaut werden.
Damit sollen E-Autos, die vom Hersteller nicht mit einem Taxi-Paket angeboten werden, leichter zu E-Taxis nachgerüstet werden können. Im Januar hatten wir über die Problematik der Eichverordnung bzw. der europäischen MID-Richtlinie und das Auslaufen der Übergangsfrist ausführlich berichtet.
„Die geänderte Mess- und Eichverordnung beinhaltet die Maßgaben des Bundesrates und definiert Wegstreckensignalgeber für Taxameter als Teilgerät. So können einerseits Kfz-Hersteller von vornherein einen konformitätsbewerteten Wegstreckensignalgeber mit einer geeigneten Schnittstelle für den Anschluss eines Taxameters im Fahrzeug verbauen. Andererseits erhalten aber auch Taxiunternehmen die Möglichkeit, in ein Fahrzeug einen konformitätsbewerteten Wegstreckensignalgeber eines beliebigen Herstellers nachzurüsten“, heißt es in einer Mitteilung des Bundeswirtschaftsministeriums. Dies soll den Einsatz von E-Taxis erleichtern und gleichzeitig die korrekte Anzeige des Fahrpreises für den Verbraucher sicherstellen.
bmwi.de, taxi-times.com
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