Ergebnisse des ersten Förderaufrufs für Ladeinfrastruktur
Eine Kleine Anfrage von Abgeordneten der Grünen-Fraktion hat die Ergebnisse des ersten Förderaufrufs des bundesweiten Ladeinfrastruktur-Programms zutage gefördert. Für die erste Runde sind demnach mehr als 1.300 Anträge eingegangen. Und der zweite Förderaufruf steht bereits in den Startlöchern.
Bis 2020 stehen im Bundesförderprogramm Ladeinfrastruktur insgesamt 300 Mio Euro für den Aufbau von 15.000 Ladesäulen bereit. Mit 200 Mio Euro fördert das BMVI darüber den Aufbau von 5.000 DC-Schnellladestationen. Weitere 100 Mio Euro sind für die Installation von 10.000 AC-Ladestationen vorgesehen.
Nach Ansicht der Fragesteller ist jedoch ungewiss, ob die Förderrichtlinie dazu beiträgt, einen wirklich flächendeckenden Ausbau der Ladeinfrastruktur sicherzustellen. Bemängelt wird von den Abgeordneten – wie auch von Teilen der Branche –, dass der erste Förderaufruf keine differenzierte räumliche Steuerung des Ausbaus vorgesehen hat. Insbesondere Ausbauquoten für ländliche Räume und unterschiedliche Fördersätze je nach Standort waren nicht vorgesehen. Auch wird immer wieder kritisiert, dass aufgrund der kurzen Fristen bei dem Windhundverfahren vorwiegend große Player mit entsprechender Schlagkraft zum Zuge gekommen sind.
Die 1.300 Anträge werden nun der Reihenfolge ihres Eingangs nach durch die Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV) abgearbeitet. Statistisch erfasst werden nur die bewilligten Anträge. Nach der Auswertung sind bisher folgende Anträge (Anzahl nach Bundesländern) bis zum 6. September 2017 bearbeitet:
Bundesland | Normalladepunkte | Schnellladepunkte |
---|---|---|
Baden-Württemberg | 154 | 158 |
Bayern | 736 | 207 |
Berlin | 13 | 3 |
Brandenburg | 120 | 28 |
Bremen | 0 | 10 |
Hamburg | 545 | 60 |
Hessen | 146 | 53 |
Mecklenburg-Vorpommern | 38 | 15 |
Niedersachsen | 556 | 100 |
Nordrhein-Westfalen | 2.185 | 93 |
Rheinland-Pfalz | 306 | 93 |
Saarland | 2 | 8 |
Sachsen | 20 | 18 |
Sachsen-Anhalt | 15 | 15 |
Schleswig-Holstein | 109 | 13 |
Thüringen | 142 | 46 |
In den Antworten der Bundesregierung wird zudem detailliert die Anzahl der bewilligten Schnellladepunkte (unter und über 100 kW-Ladeleistung) nach Bundesland ausgewiesen. Nicht ganz unwichtig ist die Liste jener zehn Antragsteller, auf welche die meisten Ladepunkte entfallen. Diese offenbart tatsächlich einen gewissen Vorteil für die großen Player:
Zuwendungsempfänger | Ladepunkte |
---|---|
innogy SE | 2.488 |
Freie und Hansestadt Hamburg | 601 |
Volkswagen AG | 210 |
EnBW Energie Baden-Württemberg AG | 160 |
Fastned B.V. | 150 |
Lechwerke AG | 136 |
Kaufland | 130 |
N-Ergie AG | 84 |
Maingau Energie GmbH | 72 |
Thüringer Energie AG | 68 |
Im weiteren Verlauf beantwortet die Bundesregierung die Fragen nach den Gesamtsummen der Zuwendungen nach Antragsteller und Bundesland. Dabei zeigt sich, dass EnBW stolze fünf Mio Euro an Zuschüssen bekommt, weil vor allem teure DC-Infrastruktur entsteht. Hamburg kommt auf gut drei Mio Euro und Volkswagen lediglich auf 426.000 Euro.
Durchaus berechtigt wollten die Grünen-Abgeordneten wissen, aus welchen Gründen „im ersten Förderaufruf keine unterschiedlichen Förderhöchstsätze in Abhängigkeit vom Standort der Ladepunkte vorgesehen“ waren, „um derzeit weniger lukrative Standorte stärker zu fördern und damit einen flächendeckenden Ausbau der Ladeinfrastruktur sicherzustellen“.
Die Regierung windet sich bei dieser Thematik erkennbar und begründet lapidar: „Aufgrund der noch geringen Anzahl an Elektrofahrzeugen in Deutschland bestehen derzeit keine abgesicherten Erkenntnisse über lukrative oder weniger lukrative Standorte von Ladeinfrastruktur. Es bestand somit keine ausreichende Erfahrungsgrundlage für unterschiedliche Fördersätze.“
Ein weiteres Problem des ersten Förderaufrufs war das „Windhundverfahren“. Dabei wurden die Anträge nach Datum der Einreichung bearbeitet. Wer zuerst kam, malte zuerst. Aber: Die Bundesregierung ist sich der Problematik bewusst und teilt mit: „Das Bundesförderprogramm Ladeinfrastruktur ist das erste seiner Art in Deutschland. Bei Erstellung des ersten Förderaufrufes fehlten aus diesem Grund belastbare Erfahrungswerte, wie hoch die Nachfrage nach dem Programm sein wird, so dass das Windhundverfahren im ersten Förderaufruf Anwendung fand. In künftigen Förderaufrufen wird dies nicht mehr der Fall sein.“ Und so kam es dann ja auch.
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