Diesel-Fahrverbote: BaWü will höchstrichterliches Urteil
Zu Diesel-Fahrverboten wird es in Stuttgart zum Jahreswechsel noch nicht kommen. Denn kurz bevor die juristische Frist abgelaufen ist, hat sich die grün-schwarze Landesregierung von Baden-Württemberg zu einer Sprungrevision beim Bundesverwaltungsgericht durchgerungen.
Nachdem das Verwaltungsgericht Stuttgart im Juli der Deutschen Umwelthilfe (DUH) Recht gegeben und somit den Weg für Diesel-Fahrverbote in der Innenstadt frei gemacht hatte, stand die juristische Reaktion der Landesregierung Baden-Württembergs aus. Heute hat sich das Kabinett um den grünen Ministerpäsidenten Winfried Kretschmann darauf geeinigt, eine sogenannte Sprungrevision zu beantragen, wie die Deutsche Presse-Agentur mit Verweis auf Koalitionskreise meldet. In nächsthöherer Instanz wird demnach formal (weniger inhaltlich) geprüft, ob die Stuttgarter Verwaltungsrichter korrekt entschieden haben. Zuständig ist damit das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, das den Fall durch die weitgehend formale Überprüfung zwar rascher als viele andere Revisionsverfahren bearbeiten kann, aber wohl trotzdem frühestens im kommenden Jahr entscheiden wird. Damit sind Fahrverbote zum 1. Januar 2018, wie vom Stuttgarter Verwaltungsgericht befürwortet, vorerst vom Tisch.
Die Frage der juristischen Reaktion wurde in der Regierung kontrovers diskutiert. „Während viele Grüne dafür plädiert hatten, das Urteil zu akzeptieren und damit den Weg für Fahrverbote freizumachen, forderten CDU-Politiker, den Weg über die Instanzen zu gehen und damit viel Zeit zu gewinnen“, heißt es dazu im „Spiegel“. Baden-Württemberg spielt beim Diesel also weiter auf Zeit. Die Reaktion der Deutschen Umwelthilfe ließ nicht lange auf sich warten:
„Es kann aber nicht sein, dass den von Dieselabgasgiften betroffenen zehntausenden Menschen im Stuttgarter Kessel ein weiterer giftiger Diesel-Winter zugemutet wird.“
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe, kann die Entscheidung der BaWü-Landesregierung zur Sprungrevision und damit einer letztinstanzlichen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts gut nachvollziehen, fordert die Landesregierung aber auf, „als Ausgleich für den Verzicht auf die Anerkenntnis des Urteils bereits zu Beginn des Winterhalbjahres mit Sofortmaßnahmen die NO2-Belastung zu reduzieren“.
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Das Bundesverwaltungsgericht wird die Entscheidung in letzter Instanz treffen und damit endgültig ein Signal senden, das in vielen deutschen Innenstädten mit zu hohem Stickoxid- und Feinstaubgehalt mit Spannung erwartet wird. Just heute hat das Bundesverwaltungsgericht denn auch mit Blick auf die Situation in Düsseldorf einen Verhandlungstermin zu Diesel-Fahrverboten für den 22. Februar 2018 anberaumt.
spiegel.de, wiwo.de, automobilwoche.de (Düsseldorf)
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