BDEW: 11.000 öffentliche Ladepunkte in Deutschland
Fast 11.000 öffentlich zugängliche Ladepunkte gibt es laut einer neuen Erhebung des BDEW inzwischen in Deutschland. Dabei werden neben Ladesäulen im öffentlichen Raum auch solche auf öffentlich zugänglichem Privatgelände erfasst. Im Städte-Ranking liegt eine Hansestadt vorn.
Zum Jahresende 2016 verzeichnete der Bundesverband Energie- und Wasserwirtschaft noch 7.407 öffentliche Ladepunkte. Seitdem sind über 3.400 neue Ladepunkte hinzugekommen. Mit nicht weniger als 774 Ladepunkten ist Hamburg führend im Städte-Ranking vor Berlin (628) und Stuttgart (402). Bei den Bundesländern liegt Bayern mit 2.503 öffentlichen Ladepunkten deutlich vor Nordrhein-Westfalen (1.970) und Baden-Württemberg (1.786). Hier wird offenkundig das Wirken von Alexander Dobrindt sichtbar: Der aus Bayern stammende Ex-Bundesverkehrsminister hatte seine Heimat bei Ladeinfrastruktur-Projekten stets ganz oben auf dem Zettel.
Von den knapp 11.000 Ladepunkten, die der BDEW bis Juni 2017 gezählt hat, besteht der Löwenanteil aus AC-Ladepunkten. Gerade einmal 566 Ladepunkte gehen auf das DC-Konto. Zum Vergleich: Im Juni 2016 waren es noch etwas über 6.500 AC- und 230 DC-Ladepunkte. Immerhin hat sich der Bestand im schnellen Gleichstrom-Bereich damit schon mehr als verdoppelt.
Laut BDEW sind derzeit rund 99.600 voll- oder teilelektrisch betriebene Autos in Deutschland zugelassen, wobei sich der Verband auf Zahlen des Verbands der Automobilindustrie (VDA). Statistisch gesehen kommen also neun Fahrzeuge auf einen Ladepunkt. „Das zeigt: Die Energiewirtschaft ist beim Ausbau der Ladeinfrastruktur massiv in Vorleistung gegangen und treibt die klimaschonende Antriebstechnologie voran. Und das, obwohl sich der Betrieb der Ladesäulen aufgrund der geringen Fahrzeuganzahl bisher nicht lohnt. Die Automobilindustrie muss jetzt endlich nachziehen und E-Autos auf den Markt bringen, die in Preis und Leistung einer breiteren Käuferschicht entsprechen“, so Stefan Kapferer, Vorsitzender der BDEW-Hauptgeschäftsführung.
Für die BDEW-Erhebung wurden die Ladestationen im öffentlichen Straßenraum und auf öffentlich zugänglichen Privatflächen erfasst (Stichtag: 30.06.2017). Ein Ladepunkt gilt dann für den BDEW als öffentlich zugänglich, wenn er sich entweder im öffentlichen Straßenraum befindet oder auf einem privaten Parplatz, der von einem unbestimmten oder nur nach allgemeinen Merkmalen bestimmbaren Personenkreis tatsächlich befahren werden kann.
bdew.de, bdew.de (Erhebung der Daten, PDF)
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