Ausgetrickst: Kein Umweltbonus mehr für Tesla Model S

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Für das Tesla Model S 75D kann laut der neuesten „Liste der förderfähigen Elektrofahrzeuge“ beim BAFA kein Umweltbonus mehr beantragt werden. Vorausgegangen war ein Bericht von „Auto Bild“, wonach es das unter 60.000 Euro netto gedrückte Basismodell in der Form gar nicht zu kaufen gibt.

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„Auto Bild“ hatte über Testkäufer versucht, den Basis-Stromer zu erwerben – vergeblich. Tesla steht nun im Verdacht, sich staatliche Subventionen erschlichen zu haben. Der Trick von Tesla, wichtige Extras wie Rückfahrkamera, Spurhalteassistent und Parksensoren, als Komfortpaket aus dem Basis-Fahrzeug zu rechnen, war stets mit heißer Nadel gestrickt. Worüber Tesla nun stolpert: Ohne diese Extras gibt’s das Auto offenbar nicht. Ein Tesla-Mitarbeiter habe dem Testkäufer gesagt, es gehe nur darum, „den Umweltbonus mitzunehmen“.

Das für die Abwicklung der Kaufprämie verantwortliche Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) prüft den Fall – und hat bereits reagiert: In der am heutigen 30. November 2017 veröffentlichten neuesten „Liste der förderfähigen Elektrofahrzeuge“ (PDF) wird das Tesla Model S bereits nicht mehr aufgeführt.

Update 03.05.2021: Tesla ist vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt mit einer Klage gegen das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gescheitert. Dieses hatte im Herbst 2017 das Tesla Model S von der Liste der förderfähigen Elektrofahrzeuge gestrichen, nachdem festgestellt wurde, dass das auf unter 60.000 Euro netto gedrückte Basismodell in dieser Form gar nicht erhältlich war. Die Frankfurter Richter mochten in der Entscheidung des BAFA keinen Verwaltungsakt erkennen. Auch könne Tesla keinen Schaden geltend machen.

Der Hersteller hatte nach Angaben vor dem Gericht rund 1.000 Kunden die jeweils entgangene Umweltprämie von 2.000 Euro erstattet, insgesamt also rund zwei Millionen Euro. Jedoch handele es sich hierbei um eine freiwillige Verpflichtung, die Förderung zu übernehmen, urteilte das Verwaltungsgericht. Freiwillig bedeutet in diesem Fall: Deswegen könne durch die Streichung von der Liste kein Schaden für Tesla begründet werden. Tesla sei nicht dazu verpflichtet gewesen, die Förderung selbst zu übernehmen, so die Richter. Damit hat Tesla also den beklagten finanziellen Nachteil selbst geschaffen.

Übrigens: Zwei Klagen von Tesla-Käufern, von denen das BAFA die zu unrecht erlangte Förderung zurückverlangt hat, wies das Gericht ab. Gegen beide Urteile kann noch Einspruch eingelegt werden.
autobild.de, presseportal.de, spiegel.de, automobilwoche.de, teslamag.de, verwaltungsgerichtsbarkeit.hessen.de (alle drei Update)

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