Diesel-Fahrverbote: Richter vertagen Urteil auf Dienstag
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig trifft heute noch keine Entscheidung über die Rechtmäßigkeit von Diesel-Fahrverboten in Städten. Der 7. Senat will sein Urteil am kommenden Dienstag, 27. Februar, um 12 Uhr verkünden. Das gab der Vorsitzende Richter, Andreas Korbmacher, soeben bekannt.
Das sogenannte Rechtsgespräch in Leipzig hat heute vier Stunden angedauert – deutlich länger als vorgesehen. Fragen des EU-Rechts, Bundesimmissionsschutzgesetzes sowie der Straßenverkehrsordnung wurden dabei intensiv erörtert. Der zuständige Senat will sich nun „gründlich beraten“. Denkbar ist auch, dass die Bundesrichter den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um Hilfe bitten und das Verfahren dorthin verweisen. Ursprünglich waren Beobachter davon ausgegangen, dass bereits am heutigen Donnerstag eine Entscheidung fällt. Von dem Urteil wird eine bundesweite Signalwirkung im Kampf gegen die Stickoxid-Belastung der Luft erwartet. In der Verhandlung ging es im Kern um die Frage, ob Städte Fahrverbote für Diesel-Fahrzeuge nach geltendem Recht anordnen können – oder ob es die aktuellen Vorgaben nicht zulassen und erst neue, bundeseinheitliche Regelungen erforderlich sind.
Erste Einschätzung von Jürgen Resch nach der Verhandlung des #BVerwG #Leipzig heute #saubereLuft pic.twitter.com/xMu8HFTtRM
— Deutsche Umwelthilfe (@Umwelthilfe) 22. Februar 2018
Prozess-Beobachten berichten, dass der Rechtsbeistand der Deutschen Umwelthilfe (DUH) in Leipzig heute deutlich souveräner aufgetreten ist als die gegnerische Seite, also die Bundesländer Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen. Verhandelt wurde in Leipzig eine sogenannte Sprungrevision dieser beiden Länder gegen Urteile der Verwaltungsgerichte in Stuttgart und Düsseldorf. Dort wurden nach Klagen der DUH die Behörden dazu verpflichtet, ihre Luftreinhaltepläne so zu verschärfen, dass die Stickoxid-Grenzwerte möglichst schnell eingehalten werden. Ausdrücklich fordern die beiden Urteile auch die Prüfung von Fahrverboten für Diesel-Fahrzeugen ein.
In diesem Zusammenhang sei noch erwähnt, worüber die Kollegen vom ARD-Politikmagazin REPORT heute berichten: Laut einer noch unveröffentlichten Studie des Umweltbundesamtes können auch sehr geringe NOx-Konzentrationen, wie in ländlichen Gebieten, gravierende gesundheitliche Folgen haben. Die Rede ist von bis zu 8.000 vorzeitigen Todesfällen pro Jahr allein in Deutschland. Besonders gefährdet ist man demnach in der Metropolregion München.
Weiterführende Links: zeit.de, tagesschau.de, spiegel.de, taz.de (Kommentar)
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