Zwei Plug-in-Hybride vom Umweltbonus ausgeschlossen

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Die beiden Plug-in-Hybriden BMW 225xe iPerformance Active Tourer und Mini Cooper S E Countryman All4 sind neuerdings vom Umweltbonus ausgeschlossen, weil sie nach WLTP den vorgegebenen CO2-Wert nicht mehr einhalten. BMW übernimmt die Förderung als Rabatt nun komplett. 

In der Liste der förderfähigen Elektrofahrzeuge (Stand: 06.03.2018) findet sich beim 225xe der Zusatz „Typ: 2C71″ und beim Mini Cooper der Hinweis „Produktion bis einschließlich 28. Februar 2018″. Daher kam via Twitter die Frage auf, weshalb diese nicht mehr länger gefördert werden. Das BAFA hat inzwischen bestätigt und auch den Hintergrund erklärt: „Der BMW 225xe iPerformance Active Tourer und der MINI Cooper S E Countryman sind ab Produktion März 2018 WLTP geprüft. Durch das neue Messverfahren steigen CO2-Emissionen. Die für die Förderfähigkeit notwendige und festgelegte CO2-Schwelle von 50g/km wird dadurch überschritten.“ Käufer muss das vorerst aber nicht verunsichern: Gegenüber electrive.net teilte die BMW AG mit, den Anteil des Bundes am Umweltbonus in Höhe von 1.500 Euro zu übernehmen. Käufer können also weiterhin die vollen 3.000 Euro Rabatt in ihrer Kalkulation berücksichtigen.

Im Merkblatt für Anträge nach der Richtlinie zur Förderung des Absatzes von elektrisch betriebenen Fahrzeugen steht genau dieser Hinweis: „Von außen aufladbare Hybridelektrofahrzeuge dürfen nicht mehr als 50 g CO2-Emission pro Kilometer verursachen. Fahrzeuge, die keine lokalen CO2-Emissionen verursachen, sind reinen Batterieelektrofahrzeugen gleichgestellt. Fahrzeuge, die höchstens 50g CO2-Emissionen pro Kilometer vorweisen, sind von außen aufladbaren Hybridelektrofahrzeugen gleichgestellt.“

Seit September 2017 gelten für neu auf den Markt kommende Pkw neue Richtlinien. Verbrauch und Emissionen werden seither nach dem neuen WLTP-Standard ermittelt. Im Unterschied zum NEFZ-Fahrzyklus als Grundlage zur Ermittlung der Schadstoff- und CO2-Emissionen sowie des Kraftstoff- bzw. Stromverbrauches bei der Typgenehmigung, gelten u.a. geänderte Beschleunigungs- und Geschwindigkeitswerte. Zudem müssen die Hersteller nicht mehr nur den Verbrauchswert für eine Ausstattungsvariante angeben, sondern für jede, die konfigurierbar ist. Dadurch werden die Verbrauchsspannen eines Kraftfahrzeugs deutlich größer. Das gilt auch für die CO2-Werte. Wie sich der WLTP-Wert bei einem Plug-in-Hybrid ergibt, erklärt der VDA ausführlich auf seiner Webseite.

Mini teilte auf Nachfrage mit, dass der Mini-PHEV mit der Umstellung auf den WLTP-Verbrauchszyklus (Produktion ab 1. März 2018) eine neue Typschlüsselnummer erhält. Die Konsequenz: Die Vebrauchswerte und auch die CO2-Emissionen steigen. Und durch den höheren CO2-Wert kann der Mini Cooper S E Countryman All4 den nötigen Grenzwert für den Umweltbonus nicht mehr einhalten. Gleiches gilt auch für den BMW 225xe iPerformance Active Tourer. Das Modell mit der Typschlüsselnummer 2C71 ist noch das Vor-Facelift-Modell. BMW hatte kürzlich den neuen BMW 225xe vorgestellt. Da bei diesem jetzt die Verbrauchswerte und Emissionen nach WLTP angegeben werden, kann auch dieser Plug-in-Hybrid die CO2-Schwelle von 50g/km nicht mehr einhalten. Folglich wird auch das Modell keine Förderung vom BAFA mehr erhalten.

Es lässt sich also festhalten, dass es aufgrund des neuen WLTP-Verbrauchszyklus für Plug-in-Hybride immer schwieriger wird vom Umweltbonus zu profitieren. Dies gilt freilich nur für neue Modelle, die nach dem 1. September 2017 auf den Markt kommen oder aber vom Hersteller neu eingestuft werden. Es ist damit zu rechnen, dass von dem Problem bald weitere Plug-in-Hybride betroffen sein werden.
bafa.de

9 Kommentare

zu „Zwei Plug-in-Hybride vom Umweltbonus ausgeschlossen“
Manfred Stummer
12.03.2018 um 09:12
Na wenn das Schule macht! Technische Unzulänglichkeiten mit einem Herstellerrabatt auszugleichen. Die sind wahrlich nicht lernfähig!
Oliver
12.03.2018 um 10:35
Eine Veränderung der Richtlinie, d.h. in diesem Fall eine Veränderung der Messweise verändert doch auch die Ergebnisse. Dies wird jeden PHEV Hersteller treffen. Es macht einen Unterschied, ob Emmisionsmessungen bei einem Fzg. "nackt" oder voll ausgestattet - sprich deutlich schwerer - gemacht werden. Außerdem wird der WLTP Fahrzyklus mit höheren Geschwindigkeiten gemessen.Eigentlich unnötig zu sagen: Auch ein reines Elektrofahrzeug verbraucht dabei deutlich mehr Strom.Aber Manfred, Du brauchst ja den Nachlass nicht anzunehmen.... :)
Ernesto
12.03.2018 um 10:21
Bekommen die beiden denn dann noch das E-Kennzeichen?
Daniel Bönnighausen
12.03.2018 um 12:33
Hallo Ernesto,ein E-Kennzeichen bekommen die beiden Teilzeitstromer weiterhin, da sie die Bedingungen von mindestens 40 km rein elektrisch erfüllen.https://www.gesetze-im-internet.de/emog/__3.html
Kommentator
13.04.2018 um 14:26
Der BMW 225xe und auch der Mini Cooper S E Countryman ALL4 erfüllen ab sofort wieder die Bedingungen für eine BAFA-Förderung.... laut offizieller Bafa-Liste "Stand 10.04.2018"
PeterC
03.08.2018 um 14:38
leider nicht, ich habe am 2.8. eine Ablehnung bekommen.
Mab
12.06.2018 um 18:44
Lt. Formular sind nur bis 28.02 produzierte förderfähig
Daniel Bönnighausen
13.06.2018 um 09:19
Stimmt, so haben wir es auch feststellen können. In der Zwischenzeit waren kurzzeitig die Hinweise beim BMW als auch beim Mini in der Liste der förderfähigen Fahrzeuge verschwunden, kurz darauf befanden sich diese aber wieder im Dokument.
Daniel
03.08.2018 um 19:43
Heißt das im umkehrschluss, dass der 225xe auch kein e-Kennzeichen mehr bekommen darf, weil die Reichweite nach neuer Messung vermutlich nicht ausreicht?

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