EU beschließt Regeln für Ladepunkte an Gebäuden
Das EU-Parlament hat jetzt der überarbeiteten Richtlinie zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden endgültig zugestimmt. Damit wird auch der Aufbau von Ladeinfrastruktur für E-Fahrzeuge gefördert, wobei die neue Richtlinie vom Vorschlag der EU-Kommission abweicht.
Zur Regel wird nun, dass alle neuen und grundlegend sanierten Wohngebäude mit mehr als zehn Parkplätzen mit der entsprechenden Vorverkabelung ausgestattet werden müssen, die den nachträglichen Einbau von Ladestationen für alle Parkplätze ermöglicht. An allen neuen und grundlegend sanierten Geschäftsgebäuden mit mehr als zehn Parkplätzen gilt dies für 20 Prozent aller Parkplätze. Zudem muss bei diesen Geschäftsgebäuden mindestens ein Ladepunkt installiert und verfügbar gemacht werden.
Die Richtlinie sieht außerdem vor, dass die Mitgliedstaaten bis zum 1. Januar 2025 Vorschriften für die Installation einer Mindestanzahl von Ladepunkten für alle Geschäftsgebäude mit mehr als 20 Parkplätzen festlegen und die Einrichtung von Ladestationen in Gebäuden vereinfachen müssen, z.B. in Bezug auf Genehmigungsverfahren.
In den kommenden Wochen muss der Ministerrat der überarbeiteten Richtlinie noch formal zustimmen, ehe der Text wenig später im Amtsblatt der EU veröffentlicht wird und 20 Tage später in Kraft tritt. Ab dann haben die Mitgliedstaaten 20 Monate Zeit, die neuen Bestimmungen in nationales Recht umzusetzen.
europa.eu, ec.europa.eu (Details zur Ladeinfrastruktur unter Punkt 9)
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