Bund muss bei Lade- und H2-Infrastruktur nachbessern

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Die deutsche Regierung erhält erneut unangenehme Post aus Brüssel. Nach der kürzlich von der EU-Kommission eingereichten Klage wegen Nichteinhaltung der NOx-Grenzwerte geht es diesmal unter anderem um die Ladeinfrastruktur für E-Autos.

Konkret ermahnt die EU-Kommission Deutschland, Belgien und Luxemburg zur vollständigen Umsetzung der europäischen Vorschriften zum Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe, also u.a. für Ladestationen und Wasserstoff-Tankstellen.

Die Richtlinie hätte bis zum 18. November 2016 von den Mitgliedstaaten umgesetzt werden müssen. Das Trio ist also nicht erst seit gestern in Verzug. Die Kommission hat nun – wie in solchen Fällen üblich – ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet und den drei ermahnten Ländern eine Frist von zwei Monaten gegeben, um die Umsetzung nachzuholen.

Ein Vertragsverletzungsverfahren entspricht quasi einem ordentlichen Rüffel aus Brüssel, kann sich aber zu einer Klage auswachsen, die Mitgliedsländern unter Umständen empfindliche Geldstrafen beschert. So geschehen beim Verstoß gegen die Grenzwerte für Stickstoffdioxid – auch das Thema fing mal klein als Vertragsverletzungsverfahren an. Seit Mitte Mai sehen sich Deutschland, Frankreich und Großbritannien jedoch mit einer Klage konfrontiert, deren Begründung lautet, dass sie keine „überzeugenden, wirksamen und zeitgerechten Maßnahmen vorgeschlagen haben, um die Verschmutzung schnellstmöglich – wie es das EU-Recht vorschreibt – unter die vereinbarten Grenzwerte zu senken“. Fazit: Wie die neuerliche Post aus Brüssel zeigt, kommt eine schlechte Nachricht selten allein.
spiegel.de, automobilwoche.de, europa.eu

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