Regensburg fördert die Anschaffung von E-Fahrzeugen
Neben Berlin fördert auch die Stadt Regensburg die Anschaffung von Elektrofahrzeugen. Geld gibt es für Pedelecs und Fahrradanhänger, Elektroroller bis hin zu elektrischen Nutzfahrzeugen. Insgesamt stellt die Stadt hierfür 550.000 Euro bereit.
Gefördert werden nur rein elektrische betriebene Fahrzeuge, sowie E-Fahrzeuge mit Range Extender. Nicht förderfähig sind hingegen Gebraucht- oder Eigenbaufahrzeuge, Hybridfahrzeuge, S-Pedelecs oder auch Segways.
Die erste Richtlinie zur Förderung der Elektromobilität trat schon 2015 in Kraft und bezog sich damals ausschließlich auf E-Taxis. Mit der mittlerweile dritten Aktualisierung der Richtlinie zum 1. Juni 2018 wurde u.a. das Kumulationsverbot aufgehoben, so dass sowohl die städtische Förderung als auch die Förderung durch den Bund gleichzeitig in Anspruch genommen werden können. Zudem werden Kauf und Leasing für Fahrzeuge der Fahrzeugklassen M1 und N1 gleich behandelt.
Bis zu 600 Euro gibt es für die Anschaffung eines Pedelecs für Unternehmen, freiberuflich Tätige und gemeinnützige Organisationen. Private Bürger erhalten hierfür jedoch keine Förderung. Die Beschaffung eines Lasten-Fahrrads/-Pedelecs wird hingegen für Privatpersonen und das Gewerbe mit bis zu 400 Euro bezuschusst. Für Elektroroller gibt es bis zu 1.000 Euro. Für die Anschaffung eines Elektroautos zahlt die Stadt bis zu 4.000 Euro. Gleiches gilt auch für Nutzfahrzeuge der Fahrzeugklasse N1. In beiden Fällen allerdings nur für die gewerbliche Nutzung.
Die Förderanträge werden ausschließlich auf postalischem Weg entgegengenommen. Die Antragsstellung und Bewilligung müssen vor dem Kauf des Elektrofahrzeuges erfolgen. Maximal drei Maßnahmen können pro Antragsberechtigtem gefördert werden. Zudem muss die geförderte Maßnahme mindestens drei Jahre in Regensburg betrieben werden.
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