BMVI händigt 31 Bescheide aus / 25 Mio Euro für Hamburg
Das Bundesverkehrsministerium (BMVI) hat im Rahmen des „Sofortprogramms Saubere Luft“ 31 Bescheide für kommunale E-Mobilitäts-Initiativen ausgehändigt. Die Förderung beläuft sich dabei auf eine Gesamtsumme von knapp 50 Millionen Euro. Derweil startet ein weiterer Förderaufruf.
Nach Angaben des Ministeriums können dank der öffentlichen Zuschüsse mehr als 420 E-Autos, weit über 100 E-Busse, rund 110 Sonder- und Nutzfahrzeuge mit Elektroantrieb sowie über 425 neue Ladepunkte angeschafft werden.
Mit rund 25 Millionen Euro kommt gut die Hälfte der Fördermittel dem Öffentlichen Nahverkehr in Hamburg zugute. Die Hamburger Hochbahn AG und die Verkehrsbetriebe Hamburg-Holstein (VHH) wollen mit den Mitteln aus dem Sofortprogramm insgesamt 104 Elektrobusse und die dazugehörige Infrastruktur kaufen.
Auch Wiesbaden gehört zu den Städten, die von einer Geldspritze des Bundes profitieren. Die hessische Landeshauptstadt wird mit 1,3 Millionen Euro bedacht, um Teile des städtischen Fuhrparks zu elektrifizieren und entsprechende Ladevorrichtungen zu installieren. Konkret geht es um die Beschaffung von 61 E-Fahrzeugen, die vor der Ausmusterung stehende Verbrenner ersetzen sollen.
Die weiteren Zuwendungen verteilen sich auf Städte und Betriebe in Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen und Schleswig-Holstein. Eine Liste mit einer Übersicht aller Zuschussempfänger gibt es hier zum Download.
Verkehrsminister Andreas Scheuer sagte bei der Übergabe der Förderbescheide, dass die Mobilität der Zukunft eine Mega-Chance für Deutschland sei: „Bessere Luft in unseren Städten und mehr Mobilität schließen sich nicht aus.“ Die Nachfrage nach dem Förderprogramm ist nach Angaben des Ministers so groß, dass das BMVI umgehend den nächsten Aufruf startet: Der nunmehr vierte Förderaufruf „Elektromobilität“ zielt auf die Elektrifizierung kommunaler Fahrzeugflotten (z.B. Müllautos und Fahrzeuge für den ÖPNV), Taxis und CarSharing-Flotten ab. Antragsberechtigt sind neben Städten auch Gewerbebetriebe wie Lieferdienste, Handwerker oder soziale Kranken- und Pflegedienste, sofern ihre Aktivitäten Teil eines kommunalen Elektromobilitätskonzeptes sind.
bmvi.de, abendblatt.de (Hamburg), focus.de (Wiesbaden)
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