Regierung segnet 0,5%-Regel für Elektro-Dienstwagen ab
Das Bundeskabinett hat die 0,5-Prozent-Regel für E-Dienstwagen jetzt wie angekündigt beschlossen. Die Neuregelung soll für Elektro- und Hybridfahrzeuge gelten, die vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2021 angeschafft oder geleast werden. Der Bundesrat muss aber noch zustimmen.
Mit dem Beschluss will die Bundesregierung die Nutzung von Dienstwagen mit Elektro- oder Plug-in-Hybrid-Antrieb steuerlich fördern, indem der geldwerte Vorteil bei der privaten Nutzung von 1 % auf 0,5 % halbiert wird. Dafür nimmt das Kabinett Steuermindereinnahmen von schätzungsweise 1,96 Mrd Euro in Kauf.
Union und SPD hatten die Maßnahme bereits in ihrem Koalitionsvertrag angekündigt und versprechen sich davon einen Schub beim E-Auto-Absatz, schließlich machen Dienstwagen bei Pkw-Neuzulassungen einen Anteil von etwa einem Drittel aus. Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) hofft denn auch, dass sich dank der Förderung „auch ein reger Gebrauchtwagenmarkt etablieren kann“. E-Fahrzeuge würden dadurch preiswerter und für eine breite Kundengruppe interessanter.
Umweltverbände kritisieren den Beschluss dagegen als fehlgeleitetes Steuergeschenk, dass vor allem schwere und umweltschädliche Hybridfahrzeuge fördert. Gerd Lottsiepen, verkehrspolitischer Sprecher des ökologischen Verkehrsclubs VCD, äußert sich stellvertretend folgendermaßen: “Unter dem Deckmantel des Klimaschutzes belastet die Steuererleichterung für Plug-In-Hybride die Umwelt und den Staatshaushalt. Sie ist unsozial und reine Industrieförderung.“ Die Bundesregierung müsse vielmehr das Dienstwagenprivileg auf den Prüfstand stellen: „Sie sollte umweltfreundliche Mobilität fördern, nicht den Besitz von Pkw. Wenn es weiter eine gesonderte Besteuerung für privat genutzte Dienstwagen geben soll, muss diese nach ökologischen Kriterien erfolgen. Spritfresser müssen steuerlich belastet und umweltverträgliche Fahrzeuge entlastet werden.”
automobilwoche.de, zeit.de, spiegel.de
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