Auslieferung des e.GO Life verzögert sich weiter
Die Auslieferung des e.GO Life verzögert sich weiter. Nachdem die ursprünglich für Oktober geplanten ersten Lieferungen zuvor bereits auf Dezember verlegt wurden, heißt es nun, dass alle bisherigen Vorbesteller ihren e.GO Life erst „zwischen April und September 2019“ erhalten werden.
Ein Wegfall eines großen Zulieferers aufgrund seiner Übernahme konnte nun jedoch vollständig durch andere Lieferanten kompensiert werden. Zudem sei die Entwicklung des e.GO Life mittlerweile erfolgreich abgeschlossen.
Das erste Serienfahrzeug soll ab November diesen Jahres in der Version e.GO Life 60 First Edition produziert und ab Dezember 2018 ausgeliefert werden. Hierfür befände sich der Prozess für die allgemeine Fahrzeugzulassung (Homologation) mit den neuen Komponenten gut im Zeitplan. Auch sei die neue Fabrik in Aachen Rothe Erde weitgehend betriebsbereit.
Dennoch verzögern sich die Auslieferungen weiter, wie CEO Günther Schuh in einer E-Mail an Vorbesteller mitteilte. Zur Begründung wird angeführt, dass sich – ausgelöst durch den Dieselskandal – die „Corporate Governance“-Regeln vieler Zulieferer geändert hätten und e.GO von den neuen Freigaberegeln einzelner Zulieferer betroffen sei. „Einige Zulieferer nehmen neuerdings eine eigene Anwendungs- und Sicherheitseinstufung vor und akzeptieren nicht mehr einfach die Einstufung des Automobilherstellers. Zudem begnügen sie sich nicht mehr mit der gemeinsamen Applikation, Instanziierung und Abnahme ihrer Komponenten, sondern wollen anschließend noch eine eigenständige Abnahme des finalen Gesamtfahrzeuges vornehmen“, heißt es weiter.
Nach heutigem Stand würden vier Zulieferer erst im April 2019 ihre Komponenten für den Straßeneinsatz freigeben. Bedeutet, dass e.GO erst im März 2019 die Serienproduktion hochlaufen lassen kann, da man „nicht ca. 1.000 Fahrzeuge auf Halde produzieren“ könne. Um anschließend jedoch auf hohe Stückzahlen zu kommen, werde e.GO schon ab Juni 2019 den Zweischichtbetrieb einführen. Wie bereits erwähnt, sollen alle bisherigen Vorbesteller zwischen April und September 2019 ihren e.GO Life erhalten.
Ab Februar 2019 wird die Kalenderwoche mitgeteilt, wann der der final konfigurierte Stromer produziert werde. Der Umweltbonus kann in Anspruch genommen werden, wenn bis zum 30. Juni 2019 der Kaufvertrag unterzeichnet wurde, teilt Günther Schuh mit. Doch im Bundesanzeiger steht zur Förderrichtlinie, dass am 30. Juni 2019 das Förderprogramm außer Kraft tritt. Bis zu diesem Stichtag müssen die Anträge auf den Umweltbonus also bereits dem BAFA vorliegen. Ohne den Kaufvertrag kann aber kein Antrag ausgefüllt werden. Wie viele Kunden am Ende also von der Verzögerung betroffen sein werden, bleibt abzuwarten.
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