Dienstfahrräder bald steuerfrei / 0,5 %-Regel auf dem Weg
Zu den Plänen der Bundesregierung, elektrifizierte Dienstwagen und Dienstfahrräder steuerlich zu fördern, gibt es ein Update: Der entsprechende Gesetzentwurf hat nun mit Änderungen den Finanzausschuss des Deutschen Bundestages passiert.
Die für die Verkehrswende vielleicht wichtigste Nachricht vorneweg: Der geldwerte Vorteil für eine Überlassung eines betrieblichen Fahrrads durch den Arbeitgeber muss vom Arbeitnehmer künftig nicht mehr versteuert werden. Dies gilt auch für Elektrofahrräder.
Bei Kraftfahrzeugen gilt: Die private Nutzung eines Dienstwagens mit reinem Elektro- oder Plug-in-Hybridantrieb, der nach dem 31. Dezember 2018 und vor dem 1. Januar 2022 angeschafft wird, muss dann nur mit 0,5 Prozent statt einem Prozent des inländischen Listenpreises monatlich versteuert werden. Plug-in-Hybride müssen hierfür die Kriterien des § 3 Absatz 2 Nummer 1 oder 2 des Elektromobilitätsgesetzes erfüllen, dürfen also höchstens 50 Gramm CO2 pro Kilometer ausstoßen oder müssen mindestens 40 Kilometer rein elektrische Reichweite bieten.
bundestag.de
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