Tesla kippt Guthabenregel für 400 kWh Strom pro Jahr
Tesla streicht für neue Model S und Model X das bisherige Supercharger-Kontingent von 400 kostenlosen Kilowattstunden pro Jahr. Wer einen neuen Tesla kauft, muss damit ab sofort von Beginn an für die Nutzung der Schnelllader bezahlen.
Lediglich im Rahmen des Empfehlungsprogramms wird noch eine auf sechs Monate begrenzte kostenfreie Nutzung der Supercharger angeboten. Für Besitzer des Model 3 war das Supercharging schon zuvor ab der ersten Kilowattstunde kostenpflichtig. Die Zeiten von „freiem Laden auf Lebenszeit“ sind für Tesla-Neukunden damit endgültig vorbei. Bereits vor knapp zwei Jahren stellte der kalifornische Elektroautobauer bei neu verkauften Model X und S auf die Guthabenregelung für 400 kWh Strom pro Jahr um, die nun eben auch hinfällig ist.
In einer offiziellen Mitteilung von Tesla heißt es dazu: „Bitte beachten Sie, dass für gewisse Model S und X, die vor dem 2. November 2018 verkauft wurden, eine jährliche Supercharger-Gutschrift von 400 kWh (~1.600 km) gewährt wird. Für die Nutzung über die gewährte Gutschrift hinaus wird dann jeweils eine kleine Gebühr in Rechnung gestellt.“ Was dort nicht steht, aber im Umkehrschluss logisch ist: Die Gutschrift für Model S und X, die nach dem 2. November verkauft wurden, gilt nicht mehr. Der Ladevorgang kostet in Deutschland 0,34 Euro/Minute bei einer Ladeleistung von über 60 kW bzw. 0,17 Euro/Minute bis 60 kW. In der Schweiz zahlen Tesla-Kunden 0,25 Schweizer Franken/kWh, in Österreich 0,23 Euro/kWh.
teslamag.de, tesla.com
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