Eichrecht: Gleichstromzähler von Isabellenhütte & Innogy
Die Isabellenhütte Heusler und Innogy haben einen Gleichstromzähler für Schnellladesäulen entwickelt. Der IEM-DCC, der sich aktuell im Baumusterprüfverfahren der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt befindet, ermöglicht eine kWh-genaue Abrechnung von Ladevorgängen.
Bei dem Gerät handelt es sich um einen Gleichstromzähler, der herstellerunabhängig in verschiedenste DC-Ladesäulen eingebaut werden kann. Er basiert auf einem Stromsensor der Isabellenhütte, der in das von Innogy patentierte Verfahren zur kWh-genauen Abrechnung integriert ist, das wiederum seit 2014 bereits bei AC-Ladesäulen Verwendung findet.
Die Technik sei in einem kompakten und mechanisch manipulationssicheren Gehäuse untergebracht, das kleiner als ein Standardhaushaltszähler sei, heißt es in einer Pressemitteilung, die uns per E-Mail vorliegt. „Dabei sind auf engstem Raum Strommessungen bis 500 A, Spannungsmessungen bis 1.000 V sowie eine Vierleitermessung für die Kompensation der Ladekabelverluste möglich“, präzisiert das Duo. Und: Um auch die Kommunikation vom Zähler zum Back-End-System manipulationssicher zu gestalten, setzte man auf das erweiterte Standardzählerprotokoll EDL 40++ von Innogy, das Methoden zur Signierung der Zählerwerte und zur Zeitsynchronisierung für den Zähler berücksichtige. Insbesondere die Signierung der Zählerwerte sei für öffentlich zugängliche Ladepunkte bei der Vielzahl unterschiedlicher Kunden essenziell für eine sichere und eichrechtskonforme Kommunikation.
Erstmals vorgestellt wurde das Konzept des Gleichstromzählers bei einem BMWi-Workshop der Fachgruppe Recht im Mai 2018. Mit dem Abschluss der Baumusterprüfbescheinigung rechnen die Partner in der ersten Jahreshälfte 2019. Die ersten Modul-F-geprüften und in Serie produzierten Geräte werden dann wohl im dritten Quartal zu haben sein. „Wichtig war uns (…) neben der technischen Realisierung, dass wir aufgrund des heterogenen Markts und der zahlreichen Marktteilnehmer kein exklusives Produkt entwickeln“, äußert Dr. Jan Marien, Entwicklungsleiter bei der Isabellenhütte. Potenzielle Kunden hätten also ebenfalls die Möglichkeit, den DC-Zähler diskriminierungsfrei in ihre Anwendung zu integrieren.
Ein paar Worte zum Hintergrund: Ab 1. April 2019 werden eichrechtskonforme Gleichstrom-Messgeräte in Schnellladesäulen zur Pflicht. Eine entsprechende Ausnahmeregelung läuft am 31. März 2019 aus. Weitere Details dazu – etwa welche Geräte inzwischen am Markt sind – haben wir jüngst in einem ausführlichen Bericht aufgearbeitet.
Quelle: Infos per E-Mail
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