Scholz will 0,5%-Regel für E-Dienstwagen verlängern

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Bundesfinanzminister Olaf Scholz kündigt eine deutliche Verlängerung der steuerlichen Förderung von Elektroautos und Plug-in-Hybriden als Dienstwagen an. So soll die zu Beginn dieses Jahres in Kraft getretene 0,5%-Regel wohl über das zunächst zur Befristung festgelegte Jahr 2021 hinaus wirken.

Vorgesehen ist demnach, dass sie „vielleicht über das ganze nächste Jahrzehnt“ ausgedehnt wird. Außerdem erwägt Scholz auch eine Ausweitung auf Lieferwagen mit E-Antrieb. Plug-in-Hybride sollten künftig aber nur noch gefördert werden, wenn sie „elektrisch eine längere Strecke fahren können als heute, zum Beispiel 80 Kilometer“, schränkt der Finanzminister ein. Aktuell gelten für PHEVs die Mindestanforderungen aus dem Elektromobilitätsgesetz (EmoG). Die Fahrzeuge müssen also mindestens 40 km elektrisch fahren können oder höchstens 50 g CO2/km ausstoßen. Maßgeblich für die Bewertung ist das neue WLTP-Prüfverfahren.

Kurze Einordnung: Der geldwerte Vorteil der privaten Nutzung eines Dienstwagens wurde bis dato eigentlich pauschal mit 1 Prozent des Bruttolistenpreises pro Monat besteuert. Ab Januar ist dieser Satz für BEVs, PHEVs und FCEVs auf 0,5 Prozent gesenkt worden. Folglich erlangen E-Dienstwagen in den meisten Fällen einen Steuervorteil gegenüber Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor. Inwiefern die Maßnahme zu einem Nachfrageschub bei BEVs und PHEVs führen könnte, haben wir bereits u.a. anhand von Rechenbeispielen in einem früheren Artikel ausführlich erörtert.

Die potenzielle Verlängerung der 0,5%-Regel ist die eine Sache, die des Umweltbonus die andere: Erst vor wenigen Tagen wurde bekannt, dass die Regierung auch letztere Subvention zu verlängern gedenkt. Ein Sprecher des Bundeswirtschaftsministeriums bestätigte gegenüber der „Welt“ einen Bericht zu Überlegungen, den Umweltbonus über Juni 2019 hinaus zu verlängern. Die zuständigen Ministerien seien sich „in der Frage der Verlängerung grundsätzlich einig“. In Städten mit besonders hoher Luftverschmutzung könnte die Prämie nach Informationen der „Welt“ künftig sogar höher ausfallen.
spiegel.de

5 Kommentare

zu „Scholz will 0,5%-Regel für E-Dienstwagen verlängern“
Raimund
18.02.2019 um 18:29
Es gibt keine 0,5% Regelung. Der Bruttolistenpreis wird halbiert, damit auch die §§ 4 und 8 auch davon profitieren.
Peter Schwierz
18.02.2019 um 21:42
Können wir uns darauf einigen, dass diese Maßnahme landläufig so genannt wird?
Olaf
19.02.2019 um 08:15
Aber Sie sorgen doch durch die unkorrekte Bezeichnung erst dafür, dass die Regel "landläufig" so genannt wird...
Peter Schwierz
19.02.2019 um 10:06
Stimmt, "Halbierung des Bruttolistenpreises" passt einfach in keine Headline. ;)
Mikey
19.02.2019 um 14:31
Leider gilt dies auch für Hybride.In Karlsruhe stehen jetzt die ganzen PHEVs an den Stadtladesäulen, weils ein billiger und sicherer Parkplatz ist. Dies gilt auch für die Säule am Hauptbahnhof.Ich mit meinem BEV muss dann schaun.Am besten finde ich wenn ein Kia Niro oder ein Kona mit ihrem einphasigen Lader an de 22kW Smight Ladesäule stehen....

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