Metz erwirkt für neuen E-Tretroller Sondergenehmigung

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Metz Mecatech stellt einen E-Tretroller namens Moover vor, der laut Anbieter schon vor der ausstehenden Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung vom KBA eine Sondergenehmigung mit Allgemeiner Betriebserlaubnis erhalten hat und daher legal im deutschen Straßenverkehr bewegt werden darf.

Konkret gilt die Erlaubnis für Nutzer ab 15 Jahren, die mindestens eine Mofa-Prüfbescheinigung haben. Die Sonderzulassung erfolgt laut Metz in Anlehnung an die Vorschriften für Leichtmofas. Diese Zulassung sei gültig, bis die noch ausstehende Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung in Kraft tritt. Bevor es losgehen kann, muss der Halter jedoch eine – nicht personengebundene – Haftpflichtversicherung für 35,70 Euro abschließen, anschließend darf das Gefährt auf Straßen und ausgewiesenen Radwegen genutzt werden.

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So viel zum rechtlichen Hintergrund, schauen wir uns den E-Tretroller genauer an: Erstmals 2018 präsentiert, wird der faltbare Moover im fränkischen Zirndorf gefertigt. Bisher wurde er nur außerhalb Deutschlands vermarktet. Das ändert sich jetzt. Zu den Leistungsdaten Folgendes: Auf luftgefederten 12-Zoll-Rädern erreicht das rund 16 kg schwere Gerät eine Maximalgeschwindigkeit von 20 km/h, wobei der Elektromotor nach kurzem Anschieben über ein Handpedal am Lenker beschleunigt. Als Dauerleistung nennt Metz 250 W, als Peakleistung 500 W. Die Batterie verfügt über eine Kapazität von 216 Wh und kann an der Steckdose in drei bis vier Stunden aufgeladen werden. Die Reichweite gibt der Hersteller mit bis zu 25 km an.

Quelle: Infos per E-Mail

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