Tesla wird für „irreführende Preisdarstellung“ abgemahnt

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Tesla muss die Preisangaben auf seiner Webseite in Deutschland ändern. Die Preisangabe „nach geschätzten Einsparungen“ und bei einer Ratenzahlung die „Monatliche Rate nach Einsparungen“ seien wettbewerbsrechtlich unzulässig, heißt es aus der Wettbewerbszentrale.

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Diese Information geht auf Recherchen der „Automobilwoche“ zurück. Demnach habe die Wettbewerbszentrale Tesla wegen „Irreführung potentieller Interessenten“ und dem Verstoß „gegen die Preisangabenverordnung“ abgemahnt. Tesla reagierte dem Bericht nach bereits mit einer Unterlassung und hat vor, seine Preiswerbung auf der Webseite nun bis zum 20. März umzustellen.

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Was hat es aber mit den irreführenden Preisangaben auf sich? Konkret bezieht sich die Wettbewerbszentrale auf die Tatsache, dass Tesla bei der Konfiguration all seiner Modelle am Schluss zwei unterschiedliche Preise angibt: den realen Kaufpreis und den Preis „nach geschätzten Einsparungen“. Letzterer präsentiert sich abzüglich von Kosten, die für den Tesla-Kunden nicht anfallen, etwa Benzinkosten oder Steuervergünstigungen. Die „Automobilwoche“ führt an, das sich die Differenz zwischen realem Preis und Preis „nach geschätzten Einsparungen“ auf 7.000 (Model S) bzw. 5.500 (Model X) oder 5.000 Euro (Model 3) beläuft. Handelt es sich um eine Finanzierung stellt Tesla die reale Rate analog einer „Monatlichen Rate nach Einsparungen“ gegenüber. Diese Praxis der Werbung klassifiziert die Wettbewerbszentrale als „irreführende Preisdarstellung“.

Update 08.03.2019: Tesla hat bereits reagiert und gibt im deutschen Konfigurator nur noch einen Preis an. Zusätzlich können die Kraftstoffeinsparungen selbst berechnet werden. Hierzu kann die Kilometerlaufleistung pro Jahr und der Preis pro Liter gesondert eingegeben werden. In den Details teilt Tesla nun auch weiter unten im Konfigurator mit, wie sich ein mögliches Ersparnis berechnet.
automobilwoche.de

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