EU bleibt unzufrieden mit hiesigem Infrastruktur-Aufbau
Die EU-Kommission hat die nächste Stufe eines Vertragsverletzungsverfahrens gegen Deutschland eingeleitet, in dem die Bundesregierung „nachdrücklich“ dazu aufgefordert wird, die europäischen Vorschriften über die Infrastruktur für alternative Kraftstoffe vollständig umzusetzen.
Eine erste diesbezügliche Rüge aus Brüssel hatte sich Deutschland im Juni 2018 eingehandelt. Zu jenem Zeitpunkt ermahnte die EU-Kommission Deutschland, Belgien und Luxemburg zur vollständigen Umsetzung der europäischen Vorschriften zum Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe, also u.a. für Ladestationen und Wasserstoff-Tankstellen.
Die Kommission rügte seinerzeit und auch jetzt wieder die unvollständige Umsetzung der entsprechenden Richtlinie mit der Kennung AFID, 2014/94/EU. Wie die „Welt“ ausführt, stört sich Brüssel nicht etwa an einem zu langsam fortschreitenden Aufbau der Infrastruktur, sondern u.a. daran, dass sie für Autofahrer aus anderen Mitgliedsstaaten selten nutzbar ist. Das Verkehrsministerium habe hier in puncto technische Spezifikationen und Standards zu wenig bewegt, bemängelt die EU-Kommission.
Die Bundesregierung hat nun erneut die Chance zu einer Stellungnahme. Dem oben genannten Bericht zufolge heißt es aus dem Verkehrsministerium lediglich, dass der Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe (…) durch das Vertragsverletzungsverfahren nicht gefährdet sei. Es würde lediglich die Umsetzung „einiger Teilaspekte“ fehlen. Man arbeite intensiv an der rechtlichen Umsetzung der „wenigen offenen Punkte“.
Ein Vertragsverletzungsverfahren entspricht quasi einem ordentlichen Rüffel aus Brüssel, kann sich aber zu einer Klage auswachsen, die Mitgliedsländern unter Umständen empfindliche Geldstrafen beschert. So geschehen bei Deutschlands Verstoß gegen die Grenzwerte für Stickstoffdioxid – auch das Thema fing mal klein als Vertragsverletzungsverfahren an.
welt.de
2 Kommentare