Handlungsanregungen der Task Force Lastmanagement

nienburg-energie-ladestation-04

Mit dem Markthochlauf der Elektromobilität entstehen zukünftig auch Herausforderungen auf der Lastseite. Am 1. März 2019 wurden deshalb Handlungsanregungen der Task Force Lastmanagement an das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie übergeben. 

Die Task Force Lastmanagement Elektromobilität nahm im Juni 2017 ihre Arbeit mit dem Ziel auf, Handlungsanregungen an den Gesetzgeber, Energierechtsreferat des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie, zur Ausgestaltung des § 14a EnWG und einer zukünftigen, auf § 14a EnWG basierenden, Rechtsverordnung zu formulieren. Bis zum September 2018 beriet sich die Task Force Lastmanagement in sechs Workshops. Ergänzend fand ein Expertengespräch mit dem ebenfalls vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie geförderten Projekt „Barometer – Digitale Energiewende, Top 2-Gutachten zu § 14a EnWG“ im Juli 2018 statt. In diesem Treffen wurde eine große Übereinstimmung zwischen den Überlegungen der Task Force Lastmanagement, insbesondere der AG 1 zum Kundensystem 2030, und den Überlegungen der Gutachter des Top 2-Gutachtens festgestellt.

Für das Erstellen von Handlungsanregungen, haben die Mitglieder der Task Force Lastmanagement sich auf fünf Arbeitsgruppen aufgeteilt. In der Arbeitsgruppe „ÖPNV“ waren eine ganze Reihe von Konsortien der IKT für Elektromobilität-Projekte vertreten. Die Ergebnisse aus diesen Einzelgruppen wurden jeweils auf den Workshops allen Mitgliedern der Task Force Lastmanagement vorgestellt und diskutiert.

Der Fokus des für das Managen relevanten Anwendungsbereichs liegt in Bezug auf Ladeinfrastruktur bei privaten Ladeeinrichtungen, sei es zu Hause oder beim Arbeitgeber, da die lang andauernden Standzeiten sich ideal für das Managen von Lasten zur Glättung von Lastspitzen eignen. Öffentliche Ladeeinrichtungen sind nur in den Ausgestaltungen, welche vor Aufnahme der Definition des öffentlich zugänglichen Ladepunktes durch die Ladesäulenverordnung (§ 2 Ziff. 7 LSV) als „halböffentlich“ bezeichnet wurden, aufgrund der längeren Standzeiten für die Abfederung der Mittags- und Abendpeaks für eine Teilnahme am Lastmanagement bei längeren Standzeiten relevant. Gemeint ist das Laden an öffentlich zugänglichen Ladepunkten mit längeren Standzeiten, wie z. B. in Parkhäusern, am Flughafen, an Bahnhöfen oder die sog. Laternenparker über Nacht.

Es wurden detailliertere Überlegungen dazu ausgearbeitet, wie ein Kundensystem 2030 aussehen könnte, welche eventuellen „Sofort-Lösungen“ es geben könnte, wie eine Lösung unter Einsatz eines Smart-Meter-Gateways gestaltet werden könnte, welche Variationen auf der Rechtsfolgenseite (dem reduzierten Netzentgelt) gesehen werden und schließlich welche Auswirkungen sich für ein Lastmanagement im ÖPNV ergeben könnten.

Das Gesamtdokument ist unter dem folgenden Link herunterladbar.

0 Kommentare

zu „Handlungsanregungen der Task Force Lastmanagement“

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Lesen Sie auch