Förderaufruf: Anreiz zum Kauf von BZ-Flurförderzeugen

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Das Bundesverkehrsministerium fördert im Rahmen des NIP 2 ab sofort mit insgesamt 4,2 Mio Euro BZ-betriebene Flurförderzeuge in Flottenanwendungen sowie die für den Betrieb erforderliche Betankungsinfrastruktur und die Errichtung von Elektrolyseuren vor Ort.

Konkret handelt es sich bei der in Aussicht gestellten Unterstützung um eine Mehrkostenförderung im Vergleich zur Referenztechnologie. Das heißt, das BMVI übernimmt bis zu 40 Prozent der Investitions-Mehrausgaben, die bei Brennstoffzellen-Flotten im Gegensatz zu konventionellen Flotten anfallen. Bei kleinen und mittleren Unternehmen besteht die Möglichkeit, dass dieser Prozentsatz nochmals um 20 bzw. 10 Prozentpunkte angehoben wird, falls die Vorhaben andernfalls nicht realisiert werden können. Derweil sind bei der Betankungsinfrastruktur die gesamten Ausgaben, bei der Installation von Elektrolyseuren nur die Mehrausgaben förderfähig.

Grundsätzlich werden die Flurförderzeug-Flotten laut BMVI erst ab einem Mindestbedarf von 3 kg Wasserstoff pro Betriebsstunde oder ab einer Mindestanzahl von 10 Fahrzeugen gefördert. Anträge können bis zum 31. Juli 2019 eingereicht werden. Die Anträge werden „anhand der Höhe der zu erwartenden CO2-Einsparung durch das umgesetzte Vorhaben priorisiert“, heißt es in dem Förderaufruf. Dieser ist Teil des Nationalen Innovationsprogramms Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie (2016-2026) – kurz NIP 2 – und erfolgt im Rahmen der Förderrichtlinie Marktaktivierung. Das BMVI stellt bis 2019 für diese Förderrichtlinie und die Förderrichtlinie Forschung, Entwicklung und Innovation insgesamt 250 Millionen Euro bereit.
now-gmbh.de, now-gmbh.de (Förderaufruf als PDF)

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