CleverShuttle darf in Stuttgart vorerst nicht expandieren
Der auf E-Fahrzeuge spezialisierte Ridesharing-Dienst CleverShuttle ist bei der Stadt Stuttgart mit seinem Antrag für einen regulären Mietwagenbetrieb im ersten Anlauf gescheitert. Ziel war es, den Probebetrieb mit 15 vor allem nachts im Einsatz befindlichen Fahrzeugen auf 100 auszudehnen.
Das geht aus einem Bericht der „Stuttgarter Zeitung“ hervor. Die Stadt habe den Antrag auf Genehmigung eines mietwagenähnlichen Verkehrs mit bis zu 100 Fahrzeugen nach einer Anhörung abgelehnt, heißt es weiter. Sie befürchte negative Auswirkungen auf den ÖPNV im Allgemeinen und auf das Taxigewerbe im Speziellen. Die Taxi-Auto-Zentrale und der Taxiverband Baden-Württemberg haben gegen die Genehmigung gestimmt und fordern sogar den Entzug der erteilten Erlaubnis für den Probebetrieb.
CleverShuttle – übrigens zu 80 Prozent im Besitz der Deutschen Bahn – hat Widerspruch eingelegt. Dessen Prüfung dauert an. Das Unternehmen gibt an, dass die Nachfrage nach seinem Angebot in Stuttgart so stark sei, dass aktuell bis zu 50 Prozent der Fahrtwünsche nicht erfüllt werden könnten. Insofern ließe sich ein Fuhrpark mit 100 E-Autos schon heute auslasten. Ziel von CleverShuttle bleibt deshalb nach eigenen Angaben, den Dienst wie geplant auszubauen.
„Die Entscheidung der Behörde ist insbesondere für Stuttgart und seine Bewohner bedauerlich“, schreibt CleverShuttle in einer unserer Redaktion vorliegenden E-Mail. Die Beförderungen von CleverShuttle seien CO2-neutral. Durch die Bündelung von Einzelfahrten werde der Straßenraum effizienter genutzt: Das spare Emissionen und Lärm und entlastet die Straße. „Umso weniger verstehen wir, weshalb das öffentliche Verkehrsinteresse einer Metropole wie Stuttgart bei dieser Entscheidung ganz offensichtlich nicht berücksichtigt wurde.“
CleverShuttle ist zurzeit in sieben deutschen Städten präsent: in Leipzig, Dresden, Frankfurt am Main sowie in Hamburg, München, Stuttgart und Berlin. Erst vor Kurzem kündigte das Unternehmen an, seine Hauptstadt-Flotte auf 150 Fahrzeuge verfünffachen zu wollen. Der Berliner Senat hat eine entsprechende Betriebsgenehmigung ausgestellt. Die Aufstockung soll bis zum Herbst abgeschlossen sein.
Wie sehr sich Taxifahrer von neuen Ridesharing-Diensten in die Enge gedrängt fühlen, lässt sich unterdessen auch in Hamburg beobachten. Nachdem es dort bereits zum Betriebsstart von Volkswagens Dienst MOIA ein juristisches Tauziehen um die Daseinsberechtigung des Angebots gab, hat das Hamburger Verwaltungsgericht dieser Tage entschieden, dass MOIA vorerst maximal bis zu 200 Fahrzeuge einsetzen darf. Auch in diesem Fall ist ein Taxiunternehmer die treibende Kraft hinter dem Rechtsstreit.
stuttgarter-zeitung.de
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