Ausschuss: Alle Elektro-Roller gehören auf Radwege
Nachdem das Kabinett im April die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) beschlossen hat, sprechen sich die Bundesländer nun für eine Änderung aus: Der Verkehrsausschuss des Bundesrats empfiehlt mehrheitlich, dass alle E-Roller auf Radwege gehören – auch langsamere Modelle.
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Das Bundeskabinett hatte sich zuvor noch dafür ausgesprochen, dass Fahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von weniger als 12 km/h auf Gehwegen zugelassen werden sollen. Als Argument für die gegenläufige Meinung gibt der Verkehrsausschuss jetzt aber an, dass die kaum hörbaren Fahrzeuge auf Gehwegen zu „zahlreichen Konflikten“ führen würden und eine Aufteilung in zwei Kategorien (über und unter 12 km/h) sehr schwer zu überwachen sei.
Alles andere als begeistert von diesem Vorstoß zeigt sich der ADFC: Die langesamen Tretroller würden „den Radverkehr und damit die aktive Mobilität ausbremsen“, wenn sie auf Radwegen unterwegs seien.
Eine politische Entscheidung wird nun aber erst getroffen, wenn das Plenum der Länderkammer voraussichtlich am 17. Mai über die Verordnung abstimmt. Je nach Ausgang des Votums muss die Bundesregierung evtl. Änderungen vornehmen, das Thema vertagen oder die Verordnung gänzlich zurückziehen. Die Verkehrswende in Deutschland bleibt wohl eine Dauerbaustelle ohne Fertigstellungstermin…
Update 08.05.2019: Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer will E-Tretroller entgegen der bisherigen Planung nun doch nicht auf Gehwege lassen. „Mir geht es darum, neue Formen der Fortbewegung so zu ermöglichen, dass sie niemanden gefährden“, so Scheuer. Er sei bereit, das Fahren auf Gehwegen aus der geplanten Verordnung herauszustreichen und somit auf die Forderung der Bundesländer einzugehen.
spiegel.de, spiegel.de (Update)
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