US-Justizstreit um Reichweite des Chevy Bolt

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Der Käufer eines Chevrolet Bolt aus South Dakota hat eine Klage gegen GM eingereicht, weil er sich wegen der tatsächlichen Reichweite getäuscht sieht. Er hatte festgestellt, dass die beworbene Reichweite von 238 Meilen in den Wintermonaten tatsächlich um rund 100 Meilen niedriger lag.

Darüber sei er beim Kauf zu keinem Zeitpunkt informiert worden. General Motors hat sich an einen Bundesrichter gewandt, um die Klage des Mannes abzuweisen. Zur Begründung führt der Autobauer u.a. an, dass auf seiner Website der Hinweis zu finden sei, dass die Reichweite durch das Wetter und andere Faktoren beeinflusst werden kann. Die Entscheidung des Bundesrichters steht noch aus.
eu.argusleader.com, cnet.com

1 Kommentar

zu „US-Justizstreit um Reichweite des Chevy Bolt“
notting
09.05.2019 um 20:06
Lasst mich raten: Im Prinzip das selbe wie das Gemeckere bei den in der EU verpfl.(!) Werten (hier nach NEFZ/WLTP), wo halt in der Praxis doch so gut wie immer mehr verbraucht wird, insb. im Winter...notting

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