Bundesrat gibt grünes Licht für E-Tretroller-Zulassung
Der Bundesrat hat heute der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) zugestimmt, dank welcher E-Tretroller in Kürze im Straßenverkehr unterwegs sein dürfen. Allerdings muss die Regierung Änderungen umsetzen, die die Länderkammer für ihr Okay zur Voraussetzung gemacht hat.
Dazu ist das Verkehrsministerium bereit. „Im Sommer“ könnte dann endgültig mit der Straßenzulassung gerechnet werden, heißt es. Die Änderungen betreffen zwei Punkte: Die Roller sollen generell erst für Jugendliche ab 14 Jahren erlaubt sein und grundsätzlich nicht auf Gehwegen fahren dürfen, sondern nur auf Straßen und Radwegen. Die Regierung hatte zuvor für langsamere Modelle bis 12 km/h ein Mindestalter von 12 Jahren und die Freigabe für Gehwege vorgesehen. Der Bundesrat hält es angesichts der Änderungen nun auch für sinnvoll, die Unterteilung in langsame und schnelle Modelle ganz zu lassen und einheitliche Regeln festzulegen.
Was die Gehwege-Diskussion angeht (die übrigens nicht nur in Deutschland, sondern beispielsweise auch in Frankreich tobt), hatte sich Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer schon im Vorfeld der jetzigen Abstimmung auf die Länder zubewegt. Vor eineinhalb Wochen sagte er: „Mir geht es darum, neue Formen der Fortbewegung so zu ermöglichen, dass sie niemanden gefährden.“ Er sei bereit, das Fahren auf Gehwegen aus der geplanten Verordnung herauszustreichen und somit auf die Forderung der Bundesländer einzugehen.
Erlaubt sein werden in Deutschland künftig E-Tretroller mit bis zu 20 km/h Höchstgeschwindigkeit. Während eine Versicherung Pflicht ist, gilt dies nicht für Helm oder Moped-Führerschein. Dies stand so schon in dem im April vom Bundeskabinett abgesegneten Entwurf der Verordnung – und bleibt auch so. Ehe im Sommer die Zulassung kommt, wird die Praxistauglichkeit von E-Tretrollern übrigens schon in einzelnen Pilotprojekten mit Ausnahmegenehmigung getestet – allen voran bei Sharing-Diensten in Bamberg und München. Doch auch Anbieter wie Voi, Flash oder auch Volkswagen stehen in den Startlöchern. Sie wissen nun, ob und wie sie ihre Fahrzeuge bis zum Start der Verordnung noch anpassen müssen. Anbieter von Hoverboards oder auch E-Skateboards dürften dagegen nicht glücklich sein. Der Bundesrat erteilte der Idee einer Ausnahmeverordnung solcher Fahrzeuge ohne Lenk- und Haltestange vorerst eine Absage. Zur Begründung heißt es, man plädiere für ein Mindestniveau an Verkehrssicherheit und die Strategie „Vision Zero“ (gemeint sind ’null Tote‘) im Straßenverkehr dürfe nicht gefährdet werden.
E-Tretroller je nach Abmessung und Gewicht im ÖPNV erlaubt?
Fraglich war bisher, ob die Mitnahme von klappbaren E-Tretrollern in Bussen und Bahnen erlaubt sein wird. Über das ÖPNV-Portal „Newstix“ macht der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) nun publik, dass er seinen Mitgliedern unlängst empfohlen hat, elektrische Tretroller zur Mitnahme in Bussen und Bahnen zuzulassen, wenn sie zusammenklappbar und nicht zu schwer sind. Erfüllten sie diese Kriterien, fielen sie unter Paragraph 11 der Beförderungsbedingungen und seien als „Sache“ zu behandeln, die mitgenommen werden könne, so der Branchenverand, der nach eigenen Angaben mehr als 600 ÖPNV- und Eisenbahnunternehmen in Deutschland vertritt. Größere und nicht zusammenklappbare E-Tretroller, die „fahrradähnliche Maße“ aufweisen, fallen laut VDV hingegen nicht unter diese Regelung, sondern gegebenenfalls in den „Besonderen Beförderungsbedingungen“ unter Fahrradmitnahme.
Aus Sicht von Stefan Heimlich, Vorsitzender des Auto Club Europa (ACE), ist solch eine Regelung, die auf Gewicht, Radgröße und Maßen basiert, zu kompliziert. „Damit E-Scooter ihr volles Potenzial entfalten können und eine attraktive Ergänzung zum ÖPNV auf der ersten und letzten Meile werden, muss jetzt dringend eine verbraucherfreundliche Lösung für die Mitnahme in Bus und Bahn durch die Verkehrsverbünde und Verkehrsunternehmen gefunden werden.“ Wichtig sei aus Sicht der Verbraucher, dass einheitliche, leicht verständliche und nutzerfreundliche Bestimmungen gefunden und umgesetzt werden.
intellicar.de, hessenschau.de, handelsblatt.com, newstix.de (ÖPNV-Mitnahme), ace.de (ACE)
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