Zweite Umfrage zur Umrüstung des Bestandes von DC-Ladesäulen…
Die Befragung bezieht sich ausschließlich auf ganzheitliche Gleichstrom-Messsysteme. D.h., es sind solche Systeme gemeint, die einem Verwender (CPO/ EMP/ Endkunde) erlauben, über bereitgestellte Hilfsmittel, die erfassten Messwerte zu einem Ladevorgang unter Einhaltung der Anforderungen aus den dazugehörigen in Deutschland geltenden Gesetzen (Mess- und Eichgesetz – MessEG, Mess- und Eichverordnung – MessEV) eichrechtskonform überprüfen zu können, so dass der Verbraucherschutz gewährleistet ist.
In einem Gespräch am 18. Januar 2019 unter Beteiligung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (Elektromobilitäts- und Wettbewerbsreferat, zuständig für die Preisangabenverordnung), der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt, der Landeseichbehörden, der AG Mess- und Eichwesen, von Herstellern von DC-Messgeräten und DC-Ladeeinrichtungen, von Betreibern von Ladeeinrichtungen (CPO) und der Nationalen Plattform Zukunft der Mobilität (NPM AG 5) wurde beschlossen, dass die Umfrage mittels dieses Fragebogens mindestens halbjährlich stattfinden soll. Die erste Erhebung fand im November 2018 statt, die Auswertung erfolgte im Dezember. Adressiert sind alle Hersteller von DC-Messgeräten/DC-Ladesäulen, die bereits Ladesäulen auf dem deutschen Markt aufgebaut haben bzw. deren Aufbau in näherer Zukunft planen. Der Fragebogen wurde am 14. November 2018 mit einer Frist von drei Wochen an die Hersteller versandt.
In dem Gespräch am 18. Januar 2019 wurde keine erneute bundesweit geltende Frist beschlossen, bis zu der die Betreiber von Gleichstromladeeinrichtungen verpflichtet sind, eichrechtskonforme Messsysteme einzusetzen. In einem Nachrüstverfahren werden individuelle Fristen durch die Landeseichdirektionen festgelegt werden, bis zu denen die Nachrüstung des jeweiligen Bestandes des CPO zu erfolgen hat. Diese ist auch den Landespreisbehörden mitzuteilen. Weitere Informationen zu dem Nachrüstverfahren sowie eine Formatvorlage finden Sie unter dem Link.
Im Rahmen der Nachrüstverfahren kommt es nicht allein darauf an, dass DC-Messgeräte über eine Baumusterprüfbescheinigung verfügen, sondern auch darauf, dass sie in einer entsprechenden Anzahl auf dem Markt verfügbar sind. Überdies müssen sie in einer konformitätsbewerteten Ladesäule verbaut sein. Hierzu ist es erforderlich, die technischen Merkmale der bereits aufgebauten bzw. der geplanten Ladesäulen möglichst präzise zu erfassen.
Die Ergebnisse der Umfrage können Sie hier herunterladen.
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