IO Hawk: KBA erteilt zweitem E-Tretroller die Zulassung
Mit dem Sparrow-Legal von IO Hawk ist nun ein weiterer E-Tretroller vom KBA für den Straßenverkehr in Deutschland freigegeben. Er hat sozusagen eine Generalvollmacht. Die meisten aktuellen Modelle sind dagegen noch mit einer Sondergenehmigung unterwegs.
Nach dem Inkrafttreten der Verordnung für Elektrokleinstfahrzeuge erhalten mehr und mehr Anbieter die Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) des KBA. Nur mit dieser dürfen die Roller auch legal im Straßenverkehr genutzt werden. Bislang hatte nur ein Unternehmen eine solche ABE. Mit dem Sparrow-Legal von IO Hawk kommt jetzt ein weiterer E-Tretroller hinzu.
Der E-Tretroller von IO Hawk richtet sich dabei nicht an die Betreiber von Sharing-Flotten, sondern an Privatkunden. Der Sparrow-Legal ist ab dem 1. Juli für 779 Euro erhältlich (Vorbesteller-Preis: 679 Euro).
Für Privatkunden waren bislang u.a. der Metz Moover (ca. 2.000 Euro) und BMW X2City (ca. 2.400 Euro) für die legale Teilnahme am Straßenverkehr im Fahrradfachhandel erhältlich. Da diese vor Inkrafttreten der aktuellen Verordnung auf den Markt gekommen sind, sind sie noch mit einer Sondergenehmigung unterwegs.
Die meisten der Modelle, die bislang über das Internet angeboten werden, entsprechen nicht den gesetzlichen Vorgaben und dürfen somit nicht im Straßenverkehr bewegt werden – sondern nur auf Privatgrundstücken. Laut dem ADAC sei es schwierig und kostspielig, nachträglich eine ABE für ein solches Modell zu erhalten.
iohawk-europe.com, konstant.de
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