Hamburg: MOIA darf Flotte doch vergrößern
Der zum VW-Konzern gehörende Ridesharing-Dienst MOIA darf seine Flotte in Hamburg doch auf 1.000 Fahrzeuge ausbauen, wie das Oberverwaltungsgericht (OVG) entschieden hat. Eine im April auferlegte Begrenzung auf 200 Fahrzeuge ist damit hinfällig. In Berlin bleibt MOIA dagegen weiter außen vor.
Damals hatte das Hamburger Verwaltungsgericht in erster Instanz entschieden, dass MOIA vorerst maximal 200 Fahrzeuge einsetzen darf. Die Beschwerde eines Taxi-Unternehmers sei in Teilen berechtigt, so die Richter. Deshalb habe sein Widerspruch eine aufschiebende Wirkung gegen die eigentlich erteilte Genehmigung.
Diese Ansicht teilt das OVG nicht: Der Antragsteller sei nicht berechtigt, gegen eine Erprobungsgenehmigung vorzugehen, da er nicht in seinen eigenen Rechten oder seinen Grundrechten verletzt werde. Die Berufsfreiheit gewähre grundsätzlich keinen Schutz vor Konkurrenz. Zudem konnte der Taxiunternehmer nach Ansicht des Gerichts nicht darlegen, dass sich seine wirtschaftliche Lage unzumutbar verschlechtern würde.
Der Beschluss ist unanfechtbar, das Eilverfahren damit abgeschlossen. Zurücklehnen kann sich MOIA aber noch nicht: Beim Verwaltungsgericht Hamburg ist weiterhin die Klage des Antragstellers (5 K 4390/18) gegen die MOIA erteilte Genehmigung anhängig, über die noch nicht entschieden wurde.
Damit darf das Unternehmen 500 Busse für seinen Ridesharing-Dienst in Hamburg einsetzen. Wenn die Untersuchung zum Ende des Probebetriebs ergibt, dass die Flotte den öffentlichen Verkehr nicht stört, könnten es ab 2021 wie ursprünglich geplant sogar 1.000 Fahrzeuge werden.
Rückblick – Achtung, es wird komplex: Hamburg hat den Betrieb von MOIA bereits im April 2018 offiziell genehmigt. Doch der Betriebsstart Anfang April 2019 stieß auf Widerstand. Wie die „Hamburger Morgenpost“ berichtete, entschied das Hamburger Verwaltungsgericht drei Tage vor dem geplanten Startschuss, dass der Fahrdienst seinen Betrieb nicht aufnehmen dürfe.
Ein vom Hansa-Taxi-Unternehmer Ivica Krijan eingereichter Widerspruch gegen die städtische Genehmigung habe aufschiebende Wirkung, hieß es. Gegen diesen Beschluss legte wiederum die Verkehrsgewerbeaufsicht eilig Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht ein. Außerdem ordnete sie die „sofortige Vollziehung der Genehmigung“ an. Mit Erfolg, deshalb konnte MOIA mit seinen elektrischen Shuttles starten.
Doch zu früh gefreut: Ende April urteilte das Hamburger Verwaltungsgericht, dass der Eilantrag des Taxi-Unternehmers in Teilen berechtigt sei und sein Widerspruch gegen die zuvor erteilte Genehmigung per Sofortvollzug aufschiebende Wirkung behält. Konsequenz: MOIA durfte vorläufig nur bis zu 200 Fahrzeuge einsetzen.
Der Start erfolgte zwar sowieso nur mit 100 Kleinbussen, doch der Ausbau auf 500 Fahrzeuge binnen zwölf Monaten ist bei der Volkswagen-Tochter fest eingeplant. Kein Wunder: Das Geschäftsmodell fußt im Wesentlichen darauf, dass die Shuttles schnell und überall verfügbar sind.
Übrigens hat MOIA nach Informationen von electrive.net in Berlin noch immer keine Erprobungsgenehmigung erhalten und es sieht auch nicht so aus, als könnte sich daran kurzfristig etwas ändern. In der Hauptstadt sind bereits CleverShuttle und die BVG-Tochter BerlKönig mit dem Ridehailing-Konzept aktiv. Eine Klage seitens MOIA scheint aktuell nicht erwogen zu werden.
justiz.hamburg.de, ndr.de
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