Finanzminister Scholz plant milliardenschwere Förderung der E-Mobilität
Bundesfinanzminister Olaf Scholz hat ein milliardenschweres Steuerpaket zur Förderung der Elektromobilität ins Kabinett eingebracht. Der beschlossene Gesetzentwurf sieht vor, vor allem bestehende Förderungen zu verlängern, um Planungssicherheit zu schaffen.
Der Gesetzentwurf, der am Mittwoch vom Kabinett beschlossen wurde und bis Jahresende umgesetzt werden soll, sieht unter anderem vor, dass die steuerliche Förderung von Elektroautos und Plug-in-Hybriden als Dienstwagen über Ende 2021 hinaus bis zum Jahr 2030 verlängert wird. Statt monatlich ein Prozent des Listenpreises als geldwerten Vorteil zu versteuern, gilt für Elektro- und Hybridfahrzeuge bekanntlich ein halbierter Satz von 0,5 Prozent.
Ebenfalls verlängert wird das steuerfreie Laden am Arbeitsplatz: Ermöglicht es der Arbeitgeber seinen Angestellten, das Auto im Betrieb kostenfrei zu laden, bleibt das bis 2030 steuerfrei. Gleiches gilt, wenn Beschäftigten eine betriebliche Ladevorrichtung kostenlos überlassen wird.
Zudem soll es für Unternehmen attraktiver werden, Elektroautos, Plug-in-Hybride oder Fahrräder zu leasen oder zu mieten: Die Aufwendungen dafür sollen laut dem „Tagesspiegel“ nur noch zu zehn Prozent bei der Bemessung der Gewerbesteuer berücksichtigt werden. Aktuell sind es 20 Prozent.
Auch wird die Steuerfreiheit für die kostenfreie Überlassung von Dienstfahrrädern und -Pedelecs für private Zwecke bis Ende 2030 verlängert. Diese Regelung gibt es erst seit diesem Jahr, sie war bislang bis 2021 befristet.
Als weitere Maßnahme ist eine neue Sonderabschreibung für die Anschaffung rein elektrischer und gewerblich genutzter Lieferfahrzeuge geplant, die ebenfalls bis 2030 gelten soll. Die Abschreibung beträgt einmalig 50 Prozent der Anschaffungskosten.
Bereits vor einigen Monaten waren erste Details zu Scholz’ Plänen durchgesickert, darin war neben der Dienstwagen-Besteuerung auch bereits die Lieferwagen-Sonderabschreibung enthalten. Auch die damals angedachten Detail-Regelungen für Plug-in-Hybride haben es in den Beschluss geschafft: Um die „umweltpolitischen Ziele zu sichern“ und die „weitere technische Entwicklung voranzutreiben“, werden die Anforderungen an die Hybridautos erhöht. Damit ein PHEV unter die 0,5-Prozent-Regelung fällt, muss er ab 2022 auf eine rein elektrische Reichweite von 60 Kilometern kommen. Ab 2025 steigt die Mindestreichweite auf 80 Kilometer.
Scholz sagte den Zeitungen der Funke-Mediengruppe, die Förderung der Dienstwagen sei „echte Industriepolitik“ zugunsten des Klimas. „Wir tun dies auch, damit schneller mehr Elektrofahrzeuge auf den Gebrauchtwagenmarkt kommen“, wird der Finanzminister zitiert. Im Paket rechnet das Ministerium über die kommenden zehn Jahre mit Steuermindereinnahmen in Milliardenhöhe.
Der VDA begrüßte die Verlängerung der steuerlichen Förderung von Elektroautos: „Gerade weil unsere Unternehmen in den nächsten Jahren viele neue E-Modelle auf den Markt bringen, wird die Verlängerung der geltenden Sonderregelung eine positive Wirkung auf die Nachfrage nach E-Autos entfalten.“ Erwarteter Folgeeffekt: Da die meisten Dienstwagen geleast werden, kommen die Fahrzeuge in zwei bis drei Jahren als Gebrauchtwagen auf den Markt. So sollen auch private Käufer von den geförderten E-Autos profitieren können.
heise.de, tagesspiegel.de, bundesregierung.de
10 Kommentare