Verkehrsministerium startet neuen Förderaufruf für Ladesäulen
Im Rahmen des nun veröffentlichten vierten Aufrufs im Bundesprogramm Ladeinfrastruktur fördert das BMVI die Errichtung von bis zu 5.000 öffentlich zugänglichen Normal- und 5.000 Schnellladepunkten. Dafür stehen rund 100 Millionen Euro bereit.
Anträge können bis zum 30. Oktober 2019 eingereicht werden. Mit dem vierten Förderaufruf sollen laut der Mitteilung Versorgungslücken im bundesweiten Ladenetz geschlossen werden. Dazu wird ein webbasiertes Standorttool genutzt, das einen „flächendeckenden und nachfrageorientierten Aufbau der Ladeinfrastruktur“ gewährleisten soll. Dort fließen unter anderem Verkehrs- und Mobildaten, Nutzerdaten von Elektrofahrzeugen und sozio-ökonomische Daten ein.
Das heißt aber auch: In Regionen, in denen ein geringerer Bedarf prognostiziert wird, fällt die Förderung geringer aus als an gefragten Hotspots. Zudem soll der Bedarf touristischer Gebiete berücksichtigt werden.
In den kommenden Wochen sollen die Anträge aus dem dritten Förderaufruf von Ende 2018/Anfang 2019 bewilligt werden. Zumindest bei den Anträgen haben die Schnellladepunkte zugelegt: Hierfür sind 5.301 Anträge eingegangen, dem stehen 5.153 Anträge für AC-Lader gegenüber. Bisher wurden Anträge im Volumen von 78 Millionen Euro bewilligt, damit sind laut dem Ministerium rund 16.000 Ladepunkte entstanden – etwa 13.300 Normal- und 2.350 Schnellladepunkte.
Anträge können von Privatinvestoren, Städten und Gemeinden gestellt werden. Die Förderung umfasst bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten und neben der Errichtung der Ladesäule auch den Netzanschluss und die Montage. Nach wie vor gilt die Voraussetzung, dass die Ladesäulen öffentlich zugänglich sein und mit Strom aus erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Halböffentliche Ladesäulen auf Parkplätzen, die außerhalb der Geschäftszeiten geschlossen werden, sind somit weiter nicht förderfähig. Selbiges gilt auch für das Leasing von Ladesäulen.
now-gmbh.de, now-gmbh.de (Förderaufruf als PDF)
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