Kommunen und Anbieter vereinbaren Regeln für E-Tretroller
Die Kritik an den E-Tretrollern im Straßenverkehr reißt auch nach Wochen nicht ab. Jetzt haben sich die Städte und Gemeinden mit den vier größten Anbietern auf eine Art Regelwerk geeinigt, das für mehr Ordnung und Sicherheit sorgen soll.
Der Deutsche Städtetag und der Deutsche Städte- und Gemeindebund haben sich in einer gemeinsamen Vereinbarung mit den vier großen Verleihunternehmen (Circ, Lime, Tier Mobility und Voi) von E-Tretrollern auf einen Katalog von Maßnahmen verständigt. Die Rahmenvereinbarung „Nahmobilität gemeinsam stärken“ wurde am Montag vorgestellt, zuvor hatte die „Passauer Neue Presse“ über die Absichtserklärung berichtet.
Unter anderem sollen die Verleihunternehmen sicherstellen, dass E-Tretroller nicht mehr ungeordnet auf Gehwegen, in Fußgängerzonen und öffentlichen Plätzen abgestellt werden. Dazu müssten die Mieter per App aufgefordert werden und dies per Foto-Übersendung nachweisen. Auch sollen feste Verleihstationen und gekennzeichnete Bereiche für mehr Ordnung sorgen. Insgesamt sollen die in der Absichtserklärung genannten Maßnahmen für einen „konfliktfreien Betrieb“ sorgen und die E-Tretroller besser in den Straßenverkehr einbinden.
„Damit sie sich gut in den Verkehr integrieren, braucht es vor allem die Rücksicht derer, die mit den E-Rollern unterwegs sind sowie klare Regeln, wo Roller stehen dürfen und wo nicht“, sagte Helmut Dedy, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages.
Wie es in der Mitteilung heißt, berücksichtige das Memorandum of Understanding „erste vorhandene Vereinbarungen in deutschen Städten, selbst auferlegte Standards der Anbieter sowie Erfahrungen der Anbieter aus dem Ausland“. Anfang August hatte etwa der Berliner Senat im Gespräch mit mehreren Anbietern selbst Maßnahmen beschlossen, unter anderem ein Parkverbot für E-Tretroller auf Gehwegen.
Bindend ist das Papier offenbar nicht, es solle „als Diskussionsgrundlage für die Abstimmung zwischen Anbietern und Städten und Gemeinden dienen“. Auf dieser Grundlage sollen die Anbieter mit den jeweiligen Kommunen klare Regeln aufstellen. Dazu arbeiten Städtetag und Gemeindebund an einem „umfassenden Praxisleitfaden“ für die Kommunen für den Umgang mit E-Tretroller-Verleihsystemen.
„Diese Vereinbarung ist ein wichtiger erster Schritt, geht uns aber noch nicht weit genug. Circ führt derzeit die Branche an, da wir bereits vor und auch noch nach der Markteinführung unserer E-Tretroller eng mit Städten zusammenarbeiten. Als Verfechter einer verantwortungsvollen Mikromobilität übertreffen wir bereits die Standards der getroffenen Vereinbarung. Wir sind davon überzeugt, dass Mikromobilität die Mobilität in unseren Städten positiv verändern wird, solange bestimmte Standards von allen eingehalten werden. Nur dann können wir uns gemeinsam darauf konzentrieren, die städtische Infrastruktur zu überdenken und sichere Räume für alle Verkehrsteilnehmer zu schaffen – und nicht nur für Autos. Das ist unsere gemeinsame Herausforderung, wenn wir den Weg für nachhaltigere Städte und für die Mobilität der Zukunft ebnen wollen“, so Max Hüsch, Leiter Circ Deutschland, zum Memorandum of Understanding.
In einem Punkt sind sich Kommunen und die vier Anbieter aber einig: Es sollen mehr Radwege her. Bund und Länder müssten sich stärker an Erhalt und Ausbau der Radwegeinfrastruktur beteiligen, so die PNP. Zudem hat der Städtetag das Bundesverkehrsministerium um eine Maßnahme gebeten, die Fußgänger besser schützen soll: Das Ministerium solle bei der Betriebserlaubnis sicherstellen, dass Elektrokleinstfahrzeuge zum Schutz von Fußgängern auf „flächenhaft nicht zulässigen Verkehrsflächen“ automatisch gedrosselt und so Fehlverhalten und schwere Unfälle ausgeschlossen werden können.
staedtetag.de, pnp.de
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