Gesetzesentwurf für Reform des Wohneigentumsrechts bis Ende des Jahres
Für die lange erwarteten Änderungen im Wohneigentumsrecht (WEG) zur Erleichterung der Installation privater Ladestationen gibt es nun endlich zumindest einen groben Zeitplan. Die Neuregelungen könnten bis Ende 2020 in Kraft treten.
Auf Basis eines Abschlussberichts einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe soll bis zum Jahresende ein Gesetzentwurf erarbeitet werden, heißt es aus dem Justizministerium. Justiz-Staatssekretär Gerd Billen sagte, es gehe darum, die Elektromobilität zu fördern. Bisher gibt es hohe Hürden, wenn ein Mieter oder Teil-Eigentümer etwa eine Ladestation in einer gemeinschaftlich genutzten Tiefgarage installieren will.
Künftig soll es also eine Art Rechtsanspruch für Wohneigentümer und Mieter geben. „Wir werden bauliche Maßnahmen zur Förderung der Elektromobilität erleichtern“, sagte Justizministerin Christine Lambrecht (SPD). „Eigentümer und Mieter brauchen ein Recht auf Einbau von Ladestationen. Nur mit flächendeckender Ladeinfrastruktur wird die Wende zur Elektromobilität gelingen.“
Gemäß der aktuellen Fassung des WEG kann in einer Eigentümergemeinschaft ein Eigentümer (oder dessen Mieter) nur dann eine Ladestation oder Wallbox auf gemeinschaftlich genutzten Flächen errichten, wenn alle Eigentümer einwilligen. Lehnt das nur einer ab, ist die bauliche Veränderung der Gemeinschaftsfläche nicht zulässig – selbst wenn es sich um eine auf eigene Kosten installierte Steckdose handelt.
Unternehmen und Branchenverbände hatten immer wieder gefordert, diese Passage des Wohneigentumsrechts im Sinne der Elektromobilität zu reformieren – schließlich will die Regierung eigentlich die Elektromobilität fördern. Eine eigene Ladestation gilt für viele Interessenten als Voraussetzung, selbst ein E-Auto oder PHEV anzuschaffen. „Eine Änderung kostet nichts, würde aber sehr viel bringen“, sagte zuletzt etwa Stefan Kapferer, Vorsitzender der Hauptgeschäftsführung des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW).
Im Interview mit electrive.net hatte auch Volkswagens eMobility-Vorstand Thomas Ulbrich eine Novelle des WEG gefordert. „Auf der einen Seite können Sie sich als Wohneigentümer problemlos Telefon- oder Wasseranschlüsse oder Ähnliches installieren“, so Ulbrich. „Aber wenn sie sich für Ihre Eigentumswohnung eine einfache Wallbox installieren wollen, dann gibt es die Notwendigkeit, dass alle Eigentumsparteien dem Vorhaben zustimmen müssen. Wenn also nur einer Ihrer acht Miteigentümer dagegen ist, dieses Loch in die Wand zu bohren – keine Chance für die Wallbox, keine Chance für die neue Technologie…“
automobilwoche.de, bizz-energy.com
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