Artega droht nach Karo-Auftritt auf der IAA Geldstrafe

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Unsereins staunte nicht schlecht, als Artega trotz eines gerichtlich verhängten Verbots, für den Karolino zu werben, mit ebenjenem Auto unter leicht verändertem Namen auf der IAA präsent war. Jetzt ist klar: Auch die Werbung für den dort unter dem neuen Namen Karo präsentierten Stromer wurde jetzt per einstweiliger Verfügung verboten.

Das ist also das neueste Kapitel im immer skurriler anmutenden Streit zwischen Micro Mobility Systems und Artega. Die Details der Auseinandersetzung haben wir in einem früheren Bericht aufgearbeitet. Grob zusammengefasst, hat die Schweizer Unternehmerfamilie Ouboter 2015 den elektrischen Kabinenroller Microlino erdacht, der eigentlich von der italienischen Firma TMI im Auftrag gebaut werden sollte. Artega wiederum übernahm zwischenzeitlich TMI und kündigte kurz darauf unter eigener Marke den Karolino an – einen Quasi-Klon des Microlino.

Ende August erwirkte Micro Mobility dann gerichtlich, dass der Karolino nicht mehr beworben und damit auch nicht auf der IAA präsentiert werden darf. Artega zeigte ihn dennoch unter dem Namen Karo. Wie nun aus einem Beschluss des Landgerichts München 1 vom 25. September (Az. 33 O 13280/19) hervorgeht, war das nicht rechtens. Demnach wird es Artega untersagt, „selbst oder durch Dritte, im geschäftlichen Verkehr in Deutschland ein wie nachfolgend abgebildetes L7e-Elektrofahrzeug (unabhängig von der Farbgebung) anzubieten, zu bewerben, feilzuhalten, zu vertreiben oder auf Publikumsmessen zu präsentieren.“ Abgebildet wird in diesem Beschluss der auf der IAA ausgestellte Karo. Der Streitwert wurde vom Gericht auf 250.000 Euro festgesetzt. Ob Artega die 250.000 Euro Strafe wegen der Verletzung der letzten einstweiligen Verfügung vom August bezahlen muss, wird noch geprüft.

Quelle: Info per E-Mail

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