BMVI fördert Beschaffung von Brennstoffzellen-Pkw
Das BMVI hat einen neuen Förderaufruf für Brennstoffzellen-Pkw in Flotten veröffentlicht. Anträge müssen bis zum 31. Januar 2020 eingereicht werden. Insgesamt stehen im Rahmen des neuen Förderaufrufs bis zu 5 Millionen Euro zur Verfügung.
Voraussetzung für die Förderung ist die Anschaffung von mindestens drei Fahrzeugen pro Antrag. Wobei die Mindestanzahl auch durch die Bildung eines regionalen Beschaffungsverbundes erreicht werden kann.
Im Fokus des aktuellen Aufrufs steht die Förderung von Brennstoffzellenfahrzeugen in Flotten. Dadurch kann ausschließlich die Beschaffung von Neufahrzeugen gefördert werden. Eine Förderung von durch Leasing beschafften Fahrzeugen ist ausgeschlossen. Fahrzeuge müssen innerhalb des Bewilligungszeitraums von zwei Jahren angeschafft werden. Die geförderten Fahrzeuge müssen mindestens zwei Jahre lang in der Flotte des Förderempfängers laufen.
Die Zuwendung erfolgt als Investitionszuschuss. Für BZ-Pkw wurden im Vorfeld durch den Zuwendungsgeber die förderfähigen Investitionsmehrausgaben ermittelt. Soweit die Zuwendung als EU-Beihilfe anzusehen ist, sind hinsichtlich der Höhe der Zuwendung die beihilferechtlichen Bestimmungen maßgeblich. Danach sind Förderquoten von bis zu 40 Prozent zulässig. Die Anlage 1 zum Förderaufruf listet derzeit nur zwei Pkw-Modelle auf: Für den Hyundai Nexo sind demnach maximal 17.193 Euro (netto) und für den Toyota Mirai maximal 17.012 Euro (netto) als Zuwendungshöhe möglich. Bei Fahrzeugen, für die keine fahrzeugspezifischen Pauschalen ermittelt wurden, sind die konkreten Differenzkosten darzulegen.
Für kleine bzw. mittlere Unternehmen kann ein zusätzlicher Bonus von 20 Prozent respektive 10 Prozent bei der Förderquote gewährt werden, sofern das Vorhaben andernfalls nicht durchgeführt werden kann. Bei Zuwendungen, die nicht als EU-Beihilfe anzusehen sind, sind grundsätzlich Förderquoten von bis zu 50 Prozent der Investitionsmehrkosten möglich.
Mit der Förderrichtlinie „Maßnahmen der Marktaktivierung im Rahmen des Nationalen Innovationsprogramms Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie Phase II (Schwerpunkt Nachhaltige Mobilität)“ vom 18. Oktober 2017 unterstützt das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) die Marktaktivierung für Produkte, welche die technische Marktreife erzielt haben, am Markt jedoch nicht wettbewerbsfähig sind. Das wird als Vorstufe des Markthochlaufs bewertet. Mit einem weiteren Aufruf im Rahmen des Nationalen Innovationsprogramms Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie (NIP 2) fördert das BMVI die Anschaffung von Brennstoffzellen-Pkw.
now-gmbh.de, now-gmbh.de (Förderaufruf als PDF)
0 Kommentare